Leipzig (dpa) - Die Erhebung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück. Die Bundesverwaltungsrichter bekräftigten ihre […] mehr

Kommentare

14Aalpha26. Januar 2017
Und wenn es ein Judenverfolgungsstaatsvertrag gäbe, dann müsste sich auch jeder daran halten, weil es in unserer "Demokratie" so beschlossen wurde. Ohh man, Glotze aus, Hirn an! Hat mal jemand diese Politiker und Intendant einen IQ Test machen lassen? Ich meine Wohnung... wohnen! Fernseher.... sehen! Der Zusammenhang ist mir nicht schlüssig. Am besten wir zahlen in Ziegen: <link>
13anddie26. Januar 2017
@11 : Stell dir mal vor, du arbeitest in Stadt A, aber deine Familie wohnt in Stadt B. Da kann schon in beiden Wohnungen der Fernseher laufen. @all: Zum Urteil bleibt nur zu sagen, dass das Verwaltungsgericht nicht die Aufgabe hat, die Gesetze zu beurteilen, sondern sie anwenden soll. Von daher ist es nachvollziehbar. Man benötigt aber häufig die Instanzen, bevor man dann ans BVerfG darf (wobei ich da auch den Erfolg bezweifel).
12Chris198626. Januar 2017
@11 Das ist wie der Quatsch mit den Wechselkennzeichen die vor ein paar Jahren eingeführt wurden. Man muss für beide Fahrzeuge Steuer und Versicherung zahlen obwohl man immer nur eins bewegen kann anstatt z.B. nur für das Teurere von beiden zu zahlen.
11colaflaschi26. Januar 2017
Verstehe das Urteil nicht, ich mein, ich kann doch immer nur in einer Bude gleichzeitig hocken und da fernsehgucken ? ^-^
10Day-Dreamer25. Januar 2017
Wollt nur Genaueres darüber erfahren aber überalle der gleich Misst.
9tastenkoenig25. Januar 2017
Das ist doch ganz normal. Die schicken doch nicht zu jeder Gerichtsverhandlung alle ihren eigenen Reporter, sondern übernehmen viele Meldungen von einer Agentur. Seit Urzeiten so üblich. Sonst könnte man doch keine Tageszeitung mehr bezahlen.
8thrasea25. Januar 2017
@7 Das liegt daran, dass viele Medien den Text der Deutschen Presseagentur übernehmen. Ist leider üblich und passiert oft. Das erkennst du daran, dass (meistens) vor oder hinter dem Text ein (dpa) steht.
7Day-Dreamer25. Januar 2017
Überall steht genau der gleich Text egal auf welcher Seite.Mir kommt das schon etwas merkwürdig vor
6thrasea25. Januar 2017
@4 mach uns doch schlauer und erzähle uns, was uns auffallen sollte?
5Thorsten070925. Januar 2017
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung laut Gericht rechtens <--- mich hätte ein anderes Urtel vollkommen überrascht.
4Day-Dreamer25. Januar 2017
Gebt mal diesen Satz bei Google ein "Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung laut Gericht rechtens" und schaut mal bei verschieden Seiten was ihr da so findet.Und fällt euch was auf ?
3Chris198625. Januar 2017
Lächerliches Urteil und nicht nachvollziehbar.
2tastenkoenig25. Januar 2017
Es ist nicht Aufgabe von Gerichten, die Mobilität von Arbeitnehmern zu fördern. Das muss die Politik leisten.
1seepferd25. Januar 2017
Ob Zweitwohnsitzsteuer oder jetzt der Rundfunkbeitrag.....solche Urteile sind es die die laufenden Kosten (die erstmal verdient werden müssen!) eines Beschäftigten in die Höhe treiben wenn dieser gezwungen ist einen Job weit weg von zuhause nachzugehen, der Lebensmittelpunkt der restlichen Familie aber am Heimatort verbleibt. Kein Wunder dass kein Auskommen mit dem Einkommen ist :-(