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: Stell dir mal vor, du arbeitest in Stadt A, aber deine Familie wohnt in Stadt B. Da kann schon in beiden Wohnungen der Fernseher laufen. @all: Zum Urteil bleibt nur zu sagen, dass das Verwaltungsgericht nicht die Aufgabe hat, die Gesetze zu beurteilen, sondern sie anwenden soll. Von daher ist es nachvollziehbar. Man benötigt aber häufig die Instanzen, bevor man dann ans BVerfG darf (wobei ich da auch den Erfolg bezweifel).