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3 Das mag für Privatpersonen gelten. Bei Behörden muss beschlagnahmtes Gut, dazu gehört auch Geld, körperlich asserviert werden bis zu einer evtl. Gerichtsentscheidung. Das heisst besonders gelagert, gekennzeichnet und getrennt von anderen Beständen. Das wird keine Bankfiliale leisten. Und ob die Zollämter Depots bei den Bundesbank-Filialen unterhalten können, ehrlich gesagt, da hab ich keine Ahnung. Also müssen sie wohl selber lagern.