Bin auch eher bei @
5 und @
7. Bei unerwarteten Steuereinahmen und -überschüssen sollte gesetzlich vorgeschrieben sein, das zuerst min. 75% davon in Schuldentilgung gesteckt werden. Danach kann man über Ausgaben reden. Jeder Bürger, der ein Haus abbezahlt steckt doch auch Überschüsse in Sondertilgungen, damit er schneller schuldenfrei ist.