(lifepr) Düsseldorf, 22.06.2016 - Das Fehlen einer nach den Angaben des Verkäufers noch laufenden Herstellergarantie beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist laut ARAG ein Sachmangel, der den Käufer zum Rücktritt berechtigen kann. Der Kläger kaufte im entschiedenen Fall vom beklagten Händler einen ...

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