London (dpa) - Dem Jubel folgt für Julian Assange die Ernüchterung: Der Wikileaks-Gründer muss vorerst im Gefängnis bleiben. Ein Londoner Gericht lehnte den Antrag der Verteidigung ab, den 49-Jährigen gegen Kaution oder unter Hausarrest aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh zu entlassen. Am […] mehr

Kommentare

8Michko06. Januar 2021
Zumindest besser als ausgeliefert zu werden
7locke7206. Januar 2021
schöne neue welt: menschen die die wahrheit ans licht bringen werden zu verbrechern erklärt und verbrecher die lügen werden staatsoberhäupter.
6gabrielefink06. Januar 2021
@5 Trotzdem danke für die Info. :o)
5thrasea06. Januar 2021
@4 Die am 1. Mai 2019 verhängte fünfzigwöchige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen hatte Assange „Ende September abgesessen, weil in England Strafen von unter einem Jahr nur zur Hälfte vollstreckt werden“.[126] Auch danach musste Assange wegen des anhängigen US-amerikanischen Auslieferungsersuchens in Haft bleiben.[127] (nur von Wikipedia abgeschrieben – ich habe mich nicht näher damit beschäftigt)
4gabrielefink06. Januar 2021
@3 Aber wurde er nicht wegen des Fluchtversuchs in GB inhaftiert? <Assange sitzt seit 15 Monaten in Belmarsh im Südosten Londons in Haft, weil er 2012 mit seiner Flucht in die ecuadorianische Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte.>
3thrasea06. Januar 2021
@2 Ohne das amerikanische Auslieferungsgesuch wäre Assange ein freier Mann. In GB wird nicht gegen ihn ermittelt.
2gabrielefink06. Januar 2021
<«Julian sollte überhaupt nicht in Belmarsh sein», sagte sie [Assanges Partnerin Stella Moris] Journalisten und forderte den künftigen US-Präsidenten Joe Biden auf, Assange zu begnadigen.> Hätte das auch Rechtswirksamkeit für Straftaten in Großbritannien oder erhofft sie sich dadurch die Auslieferung in die USA doch möglich zu machen und ihn dadurch frei zu bekommen?
1KonsulW06. Januar 2021
Man kann sich mit Geld nicht freikaufen.