Berlin (dpa) - Die mögliche Rückkehr von Dutzenden Anhängern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aus Syrien nach Deutschland sorgt für Unruhe bei den Innenministern der Länder. Vor allem der Umgang mit den Kindern und Jugendlichen aus diesem Milieu stelle eine Herausforderung dar, «wo noch […] mehr

Kommentare

11crochunter21. Februar 2019
@9 Es geht ja nicht darum, wie du oder sonst wer das sieht, sondern wie es der freiheitlich demokratische Rechtsstaat das sieht und damit umgeht. Hier wird nunmal nicht nach Vermutungen oder Behauptungen, sondern nach Beweisen geurteilt. Das ist eine der wichtigsten Säulen in unserem Staat. Wenn du weißt, was sie getan haben, umso besser, dann sage ordentlich in einem Prozess aus.
10thrasea21. Februar 2019
@9 *Manche* haben Menschen misshandelt, gefoltert und getötet. Diese gehören bestraft bzw. hinter Gitter. Manche haben das aber nicht getan. Der Chef eines Internierungslagers im Norden Syriens über inhaftierte Frauen: "Die Frauen und Kinder, die in seinem Lager landeten, hätten selbst keine Verbrechen begangen - außer sich dem Kalifat anzuschließen. 'Warum? Weil sie mit einem Mann mitgingen. Weil sie selbst noch Jugendliche waren. Weil sie dumm waren. Was sollen wir mit ihnen anfangen?'"
9CashKarnickel21. Februar 2019
@7 @8 Diese Menschen wollten in den Krieg ziehen und haben dies getan. Sie wollten freiheitliche und demokratische Systeme untergraben und zerstören. Sie haben ohne mit der Wimper zu zucken unschuldige Menschen misshandelt, gefoltert und getötet. Von mir aus können die in die Hölle fahren. Sie haben es doch so gewollt und sich bewußt dafür entschieden. Ich möchte die nicht mehr in unserer Gesellschaft haben. Wenn ihr das anders seht, dann sei euch das gegönnt.
8crochunter20. Februar 2019
Sonst labern immer alle von Abschieben. Dass das Völkerrechtlich nicht nur in eine Richtung geht, sollte jedem klar sein. Wenn diejenigen nachweislich deutsche sind, dann ist der Staat nunmal in der Pflicht, ob es uns als Bürger gefällt oder nicht. Anders würde man es auch von anderen Staaten nicht erwarten. Wenn ihnen der Prozess gemacht werden kann, um so besser.
7thrasea20. Februar 2019
@6 Du hättest dich vor ein paar Jahrhunderten bestimmt sicherer gefühlt, als es noch Strafkolonien wie Australien und Neukaledonien gab. In welcher Welt leben wir eigentlich, dass man sich das wieder zurück wünscht? Versteh mich nicht falsch: Terroristen gehören eingesperrt. Das ist aber auch heute mit unseren bestehenden Gesetzen möglich. Wohin es führt, wenn man diese Gesetze missachtet und nur vor der Gefahr warnt? Schau mal in die Türkei. Sollen wir so in Deutschland handeln?
6Tommys20. Februar 2019
Eiei, ich wünsche, dass keiner der hier anwesenden Kommentatoren und Bürger in Deutschland durch einen Anschlag einer solchen nicht "weich und liebevoll genug rückgeführten" Person geschädigt, verletzt oder getötet wird. Glück auf... wir schaffen dass. Das sehen die Minister der Länder als schwieriger an, als es die positive Einschätzung von @5 ausdrückt
5thrasea20. Februar 2019
@1 Danke für diesen wunderbar sachlichen Kommentar. Eine positive Ausnahme hier bei klamm!
4raptor23096120. Februar 2019
<link> <link> und zahllose andere Einschätzungen im Internet.
3raptor23096120. Februar 2019
… „Experten“ fordern eine „unregelmäßige“ oder eine „für Großveranstaltungen“ begrenzte Überwachung! Der Rückkehrer kann 1) wirklich voller Reue zurückkehren – 2) etliche Jahre als „Schläfer“ wie jeder Bürger friedlich leben (bevor er / sie terroristisch aktiv werden) – und 3) er / sie kann schon morgen aktiv werden. Für jeden Rückkehrer muss der Staat – die Polizei – mindestens 36 Beamte abstellen. ...
2raptor23096120. Februar 2019
"Engmaschige Kontrolle", "strikt überwachen lassen" - das ist mal wieder hübsch beschwichtigend für den Bürger formuliert. Was dabei nicht gesagt wird ist welcher Aufwand dann für jeden Rückkehrer aus den IS-Gebieten betrieben werden muss. Jeder deutsche IS-Kämpfer, jeder Unterstützer - dem nichts nachgewiesen werden kann … jeder verurteilte IS-Kämpfer, der nach den 15 Jahren Strafe wegen Mordes entlassen werden muss … erfordert vom Staat eine 24stündige Überwachung. Schlimmer – andere ...
1AS120. Februar 2019
Wie so häufig in den letzten Jahren verstehe ich die Diskussion überhaupt nicht. Ist die Person nachweislich deutscher Staatsbürger, kann ihr die Einreise nicht verweigert werden. Eine vorläufige Festnahme direkt nach Rückkehr ist sicher möglich, da ein begründeter Anfangsverdacht besteht. Danach wird dann entschieden, ob genügend Beweise für eine Untersuchungshaft vorliegen oder nicht. Wenn nicht, ist die Person auf freien Fuß zu setzen. Ganz normales rechtsstaatliches Strafverfahren.