
Berlin (dts) - Jobcenter müssen von Hartz-IV-Empfängern auch Kleinbeträge zurückfordern, wenn sie rückblickend betrachtet zu viel Arbeitslosengeld II überwiesen haben. Das kostet aber deutlich mehr, als es bringt, wie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen, über die die "Süddeutsche
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