Berlin (dts) - Jobcenter müssen von Hartz-IV-Empfängern auch Kleinbeträge zurückfordern, wenn sie rückblickend betrachtet zu viel Arbeitslosengeld II überwiesen haben. Das kostet aber deutlich mehr, als es bringt, wie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen, über die die "Süddeutsche […] mehr

Kommentare

1wazzor27. Februar 2019
Ich würde sagen, so sieht es auch mit den Sanktionen aus. Da werden teilweise um die 120 € gekürzt aber die Anwaltskosten und die restlichen Prozeßkosten, für die Widersprüche, stehen da in keinem Verhältnis.