(pressebox) Karlsruhe, 28.04.2015 - Ein Auftraggeber haftet dafür, dass alle seine Auftragnehmer ihrerseits den Mindestlohn an ihre Mitarbeiter zahlen (§ 13 MiLoG) - zumindest, wenn sich der Auftraggeber selbst verpflichtet hat, Leistungen zu erbringen, die er nur mithilfe der Arbeitsleistung durch ...

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