Berlin (dts) - Der Deutsche Richterbund hat sich dafür ausgesprochen, das Schwarzfahren als Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dadurch könnten die Gerichte entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, am Donnerstag im "Inforadio" des RBB. "Natürlich können ...

Kommentare

(9) anddie · 05. Januar 2018
@7 : Ich will ja nicht während der Fahrt kontrollieren, sondern davor. Wenn du nur vorn in den Bus einsteigen darfst und da entweder einen Fahrschein vorzeigst oder beim Busfahrer kaufen musst, befinden sich automatisch keine Schwarzfahrer im Bus. Also brauch ich da auch keinen Kontrolleur mehr. Gleiches funktioniert bei S- und U-Bahn mit diesen Drehkreuzen am Eingang. Und schon gehen automatisch die Straftaten zurück. @8 : deine Aussage verstehe ich nicht so ganz.
(8) rauhaardackel · 04. Januar 2018
Warum werden eigentlich Einheimische schlechter gestellt als Flüchtlinge?
(7) bs-alf · 04. Januar 2018
@6 - mehr Kontrollen und Präsenz in den Waggons - stimme ich dir zu. Es geht aber um die Schwarzfahrer die erwischt wurden - sonst kann man ja nicht dagegen klagen.
(6) anddie · 04. Januar 2018
@5 : Ja. Und wenn die Verkehrsbetriebe besser und mehr kontrollieren würden, wäre es auch einfacher. Auf dem Land und in kleineren Städten ist es schon längst üblich, dass nur noch vorn beim Busfahrer eingestiegen werden kann und man die Fahrkarte zeigen muss. In Paris muss man beispielsweise immer durch ein Drehkreuz, um zu den U-Bahn-Gleisen zu gelangen. Warum wird so was nicht hier eingeführt? Braucht man schlagartig keine Kontrolleure mehr.
(5) bs-alf · 04. Januar 2018
@4 - Sind wir uns einig das, daß Gericht nicht auf den Kosten sitzen bleibt und jeder für die Leistungen die er bei den Verkehrsbetrieben erhält bezahlen muß ?
(4) anddie · 04. Januar 2018
@3 : Hier geht es aber um Strafrecht (Erschleichen von Leistungen) und nicht Zivilrecht (erhöhtes Beförderungsentgelt). Und im Strafrecht gibt es keinen Gerichtskostenvorschuss. Da wird einfach Anzeige erstattet.
(3) bs-alf · 04. Januar 2018
@1 + , Die Gerichtskosten zahlt im Regelfall der Kläger schon bei Klageerhebung als so genannten Gerichtskostenvorschuss. Deshalb denke ich schon, das die Verkehrsbetriebe genau so ein Recht auf die Bezahlung ihrer Leistungen haben und dieses auch Einklagen können.
(2) bs-alf · 04. Januar 2018
Die Strafen für Schwarzfahrer sind eigentlich klar definiert, also kann das Urteil im "Minutentakt" gefällt werden. Wen wir jetzt schon anfangen Sachen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, damit wir "freie" Richter bekommen läuft doch was falsch. Man sollte lieber darüber nachdenken WARUM es nicht genug Richter gibt.
(1) anddie · 04. Januar 2018
Also lt. StGB kann es dafür bis zu 1 Jahr Gefängnis geben. Wäre also die Frage, wie viele der 40.000 Schwarzfahrten in Berlin tatsächlich zu so einer Strafe geführt haben. Aktuell sieht es vermutlich eher so aus, dass die Verfahren fast immer eingestellt werden. Wenn das bestehende Strafmaß aber mal regelmäßig angewendet wird, überlegen sich vermutlich viele, ob sie das riskieren wollen.
 
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