
Berlin (dts) - In der Debatte um Fahrverbote lehnt der Deutsche Richterbund eine Ausdehnung solcher Verbote auf Straftaten wie Diebstahl oder Körperverletzung ab. Solche Fahrverbote als Nebenstrafe für Taten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, seien ungerecht und kaum zu kontrollieren,
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