Berlin (dpa) - Um Anschlägen in Deutschland effektiver vorzubeugen, sollte aus Sicht des Deutschen Richterbunds schon der bloße Versuch der Unterstützung einer Terrororganisation bestraft werden. «Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, kann heute unter Umständen nicht dafür bestraft […] mehr

Kommentare

3k4978206. Januar 2020
@2 Also bei Faschogruppierungen wird per se schon vom VS und Polizei, später vor Gericht auch vom Staatsanwalt immer darauf gedrängt das hier und da andere Verfahren eingestellt werden, weil sie nur beiläufig dabei waren. Mir sind andere Terrorogs. durchaus bekannt. Nur werden unsere eigenen Terrororgs. meist nie als Terrororgs. bezeichnet...warum nur? EU: <link>
2itguru06. Januar 2020
@1 Wo ist hier etwas "islamistisch" orientiert? Der IS wurde hier nur als Beispiel genannt, aber genannt wurde "der bloße Versuch der Unterstützung einer Terrororganisation". Soll ich Dir die anderen Terrororganisationen alle aufzählen? Ach google doch einfach selbst. Die haben meistens nichts mit dem Islam zu tun.
1k4978206. Januar 2020
Warum eigentlich schon wieder nur "islamistisch" orientiert? Dasselbe ist beim NSU, FKD, FTL/365, OSS, etc. etc. seit Jahren schon ein Problem. Aber ok das sind ja unsere eigenen Kameraden...da müssen wir ja nicht aktiv werden. (Darf man sich fragen, ab wann diese "ominöse" Antifa, bzw dessen Verein ;), als terroristische Vereinigung eingestuft wird).