Berlin (dts) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), Jens Gnisa, hat die Frage aufgeworfen, ob die Grenzen der Meinungsfreiheit angesichts von Hass-Postings nicht zu weit gesteckt sind. "Das Bundesverfassungsgericht fasst die Meinungsfreiheit sehr weit, was ich grundsätzlich gut finde. ...

Kommentare

(14) Redigel · 09. November 2019
@13: Ja unsere Sprache ist ja in einem permanenten Wandel. Der Bulle von Tölz hätte sonst nie gesendet werden können ;-)
(13) AS1 · 09. November 2019
@12 Das funktioniert aber in beide Richtungen, ich würde daher eher davon sprechen, daß der unbestimmte Rechtsbegriff "Beleidigung" im StGB permanent modifiziert wird, nicht nur erweitert. Manche Begriffe verlieren auch ihren Beleidigungscharakter, z. B. die Bezeichnung Bulle für einen Polizeibeamten.
(12) Redigel · 09. November 2019
@11: Sicher bei dem Satz muss man aufhorchen, aber letztlich erweitert sich das Strafgesetzbuch da selbst permanent. Früher konnte man ungestraft Neger zu einem Afroamerikaner sagen, geht heut alles nicht mehr so ohne weiteres. Den Satz muss man also in einen Kontext setzen, damit er irgendwie Sinn ergibt. Wenn ich dich Volksverräter nenne, finde ich das ähnlich herabwürdigend, fährt aber vielen schnell über die Lippen (Stichwort Demos). Das ist bis heute nicht geklärt.
(11) AS1 · 09. November 2019
@8 Ich bin, was das Strafgesetzbuch anbelangt, ganz bei Dir. Lese mal den ersten Satz der Nachricht: "ob die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht zu weit gesteckt sind." Das ist doch wohl eindeutig.
(10) Redigel · 09. November 2019
@5: Im Ernstfall muss das eben ein Gericht prüfen. Beispiel: Jemanden als Faschisten zu bezeichnen kann Verleumdung, Rufmord etc. sein, was man vor Gericht bringen kann. Bernd Höcke hat das getan und richterlich wurde festgestellt, dass er ein Faschist ist. Also man ihn straffrei einen Faschisten nennen darf. Im Internet aber auch auf der Straße.
(9) Redigel · 09. November 2019
@5: Das ganze ist im Strafgesetzbuch geregelt. Da braucht es keine neuen Definitionen, man muss das ganze nur im Internet anwenden. Wenn ich hier auffordere, dass man dich töten soll, rassistische Kommentare absetze oder eben dich beleidige, wo das Strafgesetzbuch in der Öffentlichkeit längst zur Anwendung käme, dann kann man das auch auf das Internet übertragen. Es ist aber wie @6 richtig sagt: Die Justiz kommt da gar nicht hinter her...
(8) Redigel · 09. November 2019
@7: Ich lese das nirgendwo im Artikel, das was du schreibst findet in deinem Kopf statt nicht im Artikel. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds benennt klar Beleidigungen und Morddrohungen gegenüber ihm und seinen Kindern. Für manche mag das Meinungsfreiheit sein, ich sehe das anders.
(7) AS1 · 09. November 2019
@4 Ich glaube, Du hast den Inhalt nicht zur Kenntnis genommen. Ich habe nichs dagegen, ganz im Gegenteil, wenn die einschlägigen Bestimmungen des StGB auch für den Kommunikationskanal Internet und soziale Medien gelten. Was hier gefordert wird, ist eine andere inhaltliche Definiton von Meinungsfreiheit. Und da muß sofort ein Riegel gegen sämtliche Bestrebungen der Einschränkung vorgeschoben werden.
(6) k408300 · 09. November 2019
die Gerichte sind überfordert - und können nicht jedes Post überwachen
(5) Joywalle · 09. November 2019
@4 Das ist doch alles nur BlaBla, wenn es um "Hasskommentare" geht, solange nirgendwo eine Grenze definiert ist, wo Nicht-Hass aufhört und wo Hass beginnt. Wer soll das denn wohl definieren? Du? Ich? Parteien? Oder besser noch gleich die oberen 10K?
(4) Redigel · 09. November 2019
@1+2: Ich glaub ihr habt den Inhalt nicht zur Kenntnis genommen. Es geht um Hasskommentare. Also bestehendes Recht auch im digitalen Netz konsequent anzuwenden. Meinungen sollen nicht verboten werden, steht in keinem Teil des Artikels. Wenn ich jemanden den Tod wünsche, Hetze verbreite etc. dann ist das gewiss nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn jemand sich allein durchs Internet sozialisiert, mag er vielleicht den Eindruck haben, dass so ziemlich alles legal ist. Ist es aber nicht...
(3) Pontius · 09. November 2019
@2 Parolen ja, Beleidigungen und Hass nicht. Wäre schön, wenn die Rechtssprechung auch dahingehend die Menschen schützen würde. Also die Betroffenen und nicht die Täter.
(2) Joywalle · 09. November 2019
So sieht es aus, das wäre der Weg geradeaus in die zensierende Diktatur, wenn an den Fundamenten der Meinungsfreiheit gesägt wird. Zur Freiheit gehört, dass man die Parolen der anderen aushalten muss.
(1) AS1 · 09. November 2019
Immer wieder das Gleiche. Es ist nicht sinnvoll, aufgrund eines neuen Kommunikationskanals unsere bewährte gesetzliche Ordnung in Hinsicht auf die Meinungsfreiheit zu verändern. Sonst haben wir irgendwann Staatsanwaltschaften, die sich als Zensurbehörder aufspielen.
 
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