@
5: Das ganze ist im Strafgesetzbuch geregelt. Da braucht es keine neuen Definitionen, man muss das ganze nur im Internet anwenden. Wenn ich hier auffordere, dass man dich töten soll, rassistische Kommentare absetze oder eben dich beleidige, wo das Strafgesetzbuch in der Öffentlichkeit längst zur Anwendung käme, dann kann man das auch auf das Internet übertragen. Es ist aber wie @
6 richtig sagt: Die Justiz kommt da gar nicht hinter her...