Berlin (dpa) - Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die vom Bundestag beschlossenen neuen Befugnisse zur Strafverfolgung von Kinderpornografie im Internet begrüßt. Diese seien sinnvoll, um Fälle in der Anonymität des Internets besser aufklären zu können, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem […] mehr

Kommentare

5Wawa66619. Januar 2020
Ich habe immernoch die rechtliche Frage: Darf die Polizei strafbares Material für ihre Ermittlungen selber erzeugen? Denn auch Computergrafiken können, genau wie entsprechende Zeichnungen, als Kinderpornografie gelten und dann strafbar sein, genauso, wie echte Filme und Fotos.
4thrasea18. Januar 2020
Mir ist klar, dass man sich bei diesem Thema mit einer abweichenden Meinung nicht beliebt macht. Trotzdem halte ich die Kolumne von Thomas Fischer (ehemaliger Vorsitzender Richters am 2. Strafsenat am BGH) für sehr lesenswert: <link>
3fuerteamigo18. Januar 2020
gut das es endlich erkannt wurde und hoffentlich auch umgesetzt wird.
2Pontius18. Januar 2020
Jetzt noch weitere Stellen und dann könnte es auch wirklich etwas werden.
1wanita18. Januar 2020
Das war echt notwendig