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12: z. B. weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Aber den Unterschied zwischen U-Haft und "Straf"-Haft kennen bekanntlich dank Boulevard die wenigsten. Und @
11: Es geht hier nicht um ein "wir" und die so gern hofierte und vermeintlich unberechtigte Gesamtschuld der Deutschen: Es geht um einen konkreten Mann, der lt. der Entscheidung der ersten Instanz schuldig ist. Und ja, es ist wichtig, diese Prozesse zu führen, solange sie noch möglich sind, auch wenn sich die Schuldigen verweigern.