@
1 Richtig. @
2 Und selbst wenn etwas passiert, ist das kein Grund, pauschal die Freiheit der Menge einzuschränken. Die Vorratsdatenspeicherung hat in Bezug auf versuchte und begangene Straftaten den Vorteil der längeren Ermittelbarkeit, aber ich denke nicht daran, jeden meiner Fürze überwachen zu lassen, zumal ich ein reines Gewissen habe. @
3 lass mich raten: den Wählern? *schmunzel*