Selbstverständlich gibt es das unbestrittene Recht, sein Eigentum zu schützen oder zu verteidigen. Es Schuß in den Rücken eines flüchtenden Räubers, kann aber selbst ein Staranwalt nicht mehr als Notwehr glaubhaft machen. Notwehr setzt einen unmittelbaren Angriff auf das eigene Leben voraus, wobei die Tötung eines Angreifers erst das letzte unumgängliche Mittel, wenn sonst nichts hilft, sein darf.@
6: Wie wär's denn zuvor mit einem Warnschuß gewesen?