Sittensen (dpa) - Notwehr oder nicht? Mit einem Schuss in den Rücken hat ein Rentner einen jugendlichen Räuber getötet. Die Komplizen des Erschossenen flüchteten. Nun stellten sie sich der Polizei. Drei Verdächtige im Alter von 22 und 23 Jahren hielten nach Darstellung der Polizei dem Fahndungsdruck ...

Kommentare

(12) Kockatuu · 15. Dezember 2010
Nein. Als fast 80jähriger von fünf jugendlichen Heißspornen bedroht zu werden, ist keine Situation, in der man Notwehr leisten müßte. Vielleicht sind die ja ganz harmlos. Also eindeutig Mord aus niederen Beweggründen.
(9) k407577 · 15. Dezember 2010
@4: du bist ein gehbehinderter Rentner und wirst von 5 jungen Verbrechern angegriffen. Ne Woche zuvor wurde bei nem ähnlichen Überfall Jemand getötet... da hättest du sicher Zeit für nen Warnschuss. Aus ner Jagdwaffe. Sicher doch. Spinn weiter. @5: der Rentner hebt die Waffe, in dem Moment in dem sich der Schuss löst, hatte sich der "jugendliche Intesivtäter" (Quelle) vielleicht grad zur Flucht abgewendet? Könnt ihr Coolen euch eigentlich vorstellen, welche Angst der Mann hatte?
(8) Chrishilk · 15. Dezember 2010
Wenn man jemand überfällt muss man damit Rechnen das man angeschossen wird
(7) Erick · 15. Dezember 2010
Wir waren nicht dabei. Wer in fremde Häuser einbricht muß damit rechnen, daß sich die Bewohner zur wehr setzen.
(6) egal0815 · 15. Dezember 2010
@3 u. @4 bei einer 1:1 Situation würde ich euch Recht geben, wenn allerdings die anderen 4 noch zugegen waren (ich weiß es nicht), hätte der alte Herr m.E. durchaus in einer Notwehr reagiert - ob man Schußwaffen zu Hause haben sollte od. ob es evtl. andere Lösungen geben könnte/müßte ist eine andere Frage...
(5) uahh · 15. Dezember 2010
hm, schwierig, ich gebe 4 Recht. Ein Schuß in den Rücken.... der war also schon am Weglaufen.... wahrscheinlich war der alte Herr aber unter Schock und hat deswegen noch geschossen. Aber da eigentlich keiner reinsehen..... Schätze er wird freigesprochen werden.... mit einem guten Anwalt.
(4) Stiltskin · 15. Dezember 2010
Selbstverständlich gibt es das unbestrittene Recht, sein Eigentum zu schützen oder zu verteidigen. Es Schuß in den Rücken eines flüchtenden Räubers, kann aber selbst ein Staranwalt nicht mehr als Notwehr glaubhaft machen. Notwehr setzt einen unmittelbaren Angriff auf das eigene Leben voraus, wobei die Tötung eines Angreifers erst das letzte unumgängliche Mittel, wenn sonst nichts hilft, sein darf.@6: Wie wär's denn zuvor mit einem Warnschuß gewesen?
(3) DarthFly · 15. Dezember 2010
@1 Schüsse in den Rücken sind für mich ein Zeichen dafür, das der Räuber dabei war, sich vom Opfer weg zubewegen. UND das kann man mit Totschlag im Affekt gleichsetzen. Wir sind nicht in Amerika, dort DARF ein Räuber auf dem eigenen Grundstück erschossen werden. Hier gilt "Die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Wenn der Räuber sich vom Opfer wegbewegt und selber KEINE Pistole hat, darf er ihn höchstens imobilisieren, d.h in die Beine schießen.
(2) k131161 · 15. Dezember 2010
Klasse Reaktion........plädiere für Norwehr! In dem Alter..........Kompliment!
(1) Monsy · 15. Dezember 2010
Selbst Schuld. Für mich ist das eindeutig Notwehr.
 
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