
Berlin, 03.06.2024 (PresseBox) - Angaben in Rentenanträgen müssen präzise sein. Geben Rentnerinnen und Rentner unvollständige oder fehlerhafte Anträge ab, darf die Deutsche Rentenversicherung Bund Rentenrückzahlungen wegen grober Fahrlässigkeit einfordern. Das Urteil des Hessischen
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