(lifepr) Düsseldorf, 27.03.2017 - präsentieren. Der Rabatt darf nach Angaben der ARAG Experten nicht vom Finanzamt als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden. In einem konkreten Fall genoss eine Reisebüromitarbeiterin mit ihrem Ehemann eine Hochseekreuzfahrt für einen Preis, der 80 Prozent ...