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: Für jedes abgelaufene Jahr wird das Durchschnittseinkommen aller Rentenzahler bis zur Kappungsgrenze ermittelt. Wer genau das Durchschnittseinkommen hat bekommt einen Rentenpunkt. Wer darüber oder darunter liegt bekommt entsprechend seinem Abstand mehr oder weniger Punktbruchteile (1,x oder 0,y). Auch ohne Grenzerhöhung verschiebt sich der Rentenpunkt durch steigende Einkommen nach oben, durch die Erhöhung der Kappungsgrenze natürlich etwas mehr.