Berlin, 13.03.2024 (PresseBox) - Bei unwirtschaftlicher Abrechnung kann die Kassenärztliche Vereinigung Vertragsärzte in Regress nehmen. Sie zieht dann das zu viel abgerechnete Honorar von der nächsten Abrechnung ab. Zuerst muss aber eine Beratung stattfinden. Das Urteil kommentiert Tim Müller, ...