Paderborn (dpa) - Es war nur eine Stippvisite bei einem, der den Pflegeberuf attraktiver machen will. Doch ihren Besuch bei dem engagierten Altenpfleger Ferdi Cebi in Paderborn verband die Bundeskanzlerin mit einer klaren Botschaft. Um den akuten Fachkräftemangel in dem Beruf in den Griff zu ...

Kommentare

(7) gratisordner · 17. Juli 2018
fast überall wo sich die Politik einmischt, geht sowieso in die hose. und so ein pflegeheim ist ähnlich aufgebaut wie ein z.b. einkaufcenter. oben muss viel rauskommen für die aktionäre, und unten muss gespart werden.
(6) seepferd · 17. Juli 2018
Ob Steuer- oder Beitragssatz....für mich beides dasselbe, wobei sich Beitragssatz eher nach einer freiwilligen Leistung anhört, aber die Sätze werden ja zwangsweise eingetrieben (ohne MItspracherecht)! Nur 3% AV! Gut lassen wir den Beitrag weg und nehmen den Rentenbeitrag.......der müsste es sein um die Kosten im Pflegesektor zu tragen! Nicht nur für die Löhne des Personals sondern auch zur Verringerung des Eigenanteils der dort lebenden Personen
(5) Daniru · 16. Juli 2018
Es muss sich was tun. Ich kenne Leute im Pflegesektor und die Arbeitsbedingungen und der Lohn sind dem Job nicht nur angemessen. Wie? Tja, das ist die Frage...
(4) thrasea · 16. Juli 2018
@2 Ähm - weißt du eigentlich, was du da schreibst? Einen "Steuersatz" gibt es bei Sozialversicherungen nicht. Du meinst vielleicht den Beitragssatz? Und auf welchen Beitragssatz möchtest du die Pflegeversicherung jetzt anheben? Auf den Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung (3%) oder auf den Beitragssatz der Rentenversicherung (18,6%)? Ist ja nur minimaaaaler Unterschied *kopfschüttel*
(3) Chris1986 · 16. Juli 2018
@2 Die guten Löhne kann man dann aber auch wieder vergessen wenn man die Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung hebt, dann bleibt nämlich nichts mehr übrig vom Gehalt.
(2) seepferd · 16. Juli 2018
Gute Löhne lassen sich durch den z. Zt. aktuellen Steuersatz zur Pflegeversicherung nicht bezahlen! Um, man muss es so sagen, das Pflegesystem zu sanieren und zu bezahlen müsste der Steuersatz zur Pflegeversicherung auf das Niveau der Steuersätze zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung angehoben werden, gerade auch im Hinblick der Altersentwicklung der Menschen in D! Das mag in der Politik natürlich nur keiner sagen, könnte ja sonst Wählerstimmen kosten!
(1) anddie · 16. Juli 2018
Also rechtlich schwierig ist so eine Allgemeinverbindlichkeit nicht. Ist ja in §5 TVG geregelt. Die Frage ist nur, ob da alle notwendigen Teilnehmer unbedingt dafür sind.
 
Suchbegriff

Diese Woche
07.05.2024(Heute)
06.05.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News