<<geplant, den veralteten Schriftenbegriff im Strafrecht anzupassen>> Wer kennt da den
<link> nicht? <<(3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.>> Ausdrücklich verweist der § 184b auf diesen § 11 StGB:
<link> gleich am Anfang.