Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die aus der Sicherungsverwahrung freikommenden 80 Schwerkriminellen nicht mit Namen, Adresse und Foto an den Internetpranger stellen. Nach dem ersten Eindruck sei dies «verfassungsrechtlich höchst problematisch», argumentierten Sprecher von Bundesjustiz- und ...

Kommentare

(20) k293295 · 09. August 2010
<link> Leute, laßt Euch nicht für dumm verkaufen! Die Regierung schändet die Menschenrechte und ignoriert Urteile gegen ihr verbrecherisches Tun, um mit einem aufgebauschten Problem <link> genau wie mit den KiPos die Internet-Zensur durchzudrücken, um uns alle einzuschüchtern.
(19) crochunter · 09. August 2010
@18 Deiner Meinung kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen! Daumen hoch. @16 Ich hoffe das war jetzt ironisch gemeint .. du machst mir Angst ^^ Ich find das mit dem Pranger auch nicht wirklich gerechtfertigt. Das sind mehr oder weniger Methoden, die u.a. z.B. auch die Nazis angewendet haben. Man erinnere nur an den Judenstern. Der Internet Pranger ist nichts anderes. Wenn dieser einmal installiert ist, wird er früher oder später auch für andere zwecke Missbraucht.
(18) Stiltskin · 09. August 2010
Die Strafen, insbesondere für sexuelle Vergehen sind zu niedrig. Und auch mit fehlt jegliches Verständnis, wenn Serienstraftäter auf Grund eines Verfahrensfehlers freigelassen werden müssen. Die Gesellschaft hat ein Recht darauf, vor diesen Menschen geschützt zu werden. Doch das erreicht man nicht durch einen Pranger, der vielleicht aufgebrachte Bürger veranlasst, mal eben jemanden zu lynchen, egal, ob es dann auch mal einen Unschuldigen erwischt.
(17) Topu · 09. August 2010
Diejenigen, die hier meinen mit solchen Prangermethoden oder mit Erhöhung von Strafmaß erreiche man mehr Abschreckung und Schutz der Bevölkerung, leben scheinbar in einer Traumwelt. Einem Vergewaltiger oder Mörder denkt sicher nicht kurz vorher darüber nach, wie lange er in den Bau geht; ihm wird es auch egal sein, ob er irgendwo angeprangert wird. Man bedenke, dass z. B. in den USA die Todesstrafe angewendet wird und öffentlich geprangert wird, geholfen hat das bis nicht!
(16) ichbindrin · 09. August 2010
Das geht noch nicht weit genug! Wer schützt uns denn bitte vor den vielen potentiellen Tätern? Also den Personen, die erst noch straffällig werden? Wir müssen alle viel besser bewacht und für unsere Mitmenschen durchschaubar und berechenbar sein! Schlechte Kindheit, gescheiterte Beziehungen, Konsum von Pornografie, usw. all das muss veröffentlicht werden, weil sich daraus möglicherweise gefährliche Verhaltensänderung ableiten lassen! Damit wir zukünftig nicht auch Opfer werden!
(15) Perlini · 09. August 2010
@9 Na dann erklär uns Gutmenschen, in wie fern solch ein Pranger die Gesellschaft SCHÜTZT?
(14) tastenkoenig · 09. August 2010
@9: Was Du hier als Gutmenschentum abqualifizierst sind die Grundlagen unserer Gesellschaft. Die Menschenrechte gelten für jeden, wirklich jeden, oder sie verlieren ihren Wert. Wenn es eine Möglichkeit gibt, die Allgemeinheit vor diesen Menschen zu schützen, ohne unser aller Recht zu korrumpieren, dann bin ich dabei. Aber im Augenblick haben die ca. 80 Betroffenen ihre Strafe komplett abgesessen (oder unrechtmäßigerweise noch mehr) und können nicht ein zweites Mal für dasselbe bestraft werden.
(13) Alaskawolf · 09. August 2010
...die "Möglicherweise" noch Gefährlich sind. So kann man unter der Bevölkerung wieder die Akzeptanz des Prangers installieren. Später sind es dann Andersdenkende, Atheisten, welche die sich aus der Gesellschaft ausklinken etc. Ach wie war das mit der 2. Chance die jeder verdient hat?
(12) Helene1234 · 09. August 2010
@9 So sieht es aus! Alle,die sich aufregen und den"armen" Tätern (im schon da gewesenen Einzelfall oft fatale...) Rechte zugestehen,(was für Rechte haben denn die Opfer gehabt?)waren/sind wohl nicht (Gott sei Dank)und niemals davon betroffen,was so ein Täter noch anrichten kann.Dann sähe die Reaktion einiger nämlich anders aus... (ich weiß wovon ich rede)Aber lasst sie lieber laufen,weitermachen und ihre Rechte geniessen und zahlt Tausende an Vater Staat,um sie aufwendig überwachen zu lassen...
(11) Luzze · 09. August 2010
No way, das geht gar nicht... Einen krankhaften Sexualstraftäter würde diese Maßnahme niemals von weiteren Taten abhalten. Ausserdem müsste das ganze dann, der Gerechtigkeit halber, zwangsweise auch auf andere Straftaten ausgeweitet werden, z.B. Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung usw., denn die Opfer sind ja auch nicht besser dran. In 10 Jahren steht dann jeder Ladendieb im Netz... Ausserdem: Sicherheitsverwahrung verstösst gegen die Menschenrechte, aber öffentliche Hetzjagd nicht ???
(10) soylentgreen · 09. August 2010
japp, wenn ich mir manche strafen ansehe welche die taeter bekommen, kann man nur lachen... dort sollte man vielleicht als erstes ansetzen...
(9) celllpipe · 09. August 2010
All den Gutmenschen, die in diesem Zusammenhang wieder mal gebetsmühlenartig etwas von Menschwürde sinnfrei hier von sich geben sei gesagt: ihr habt wieder einmal mehr nicht verstanden, worum es hier geht! Es handelt sich um als weiterhin GEFÄHRLICH eingestufte GEWALTVERBRECHER, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss - die haben ihre Menschenwürde selbst beim ersten Betreten des Gefängnisses mit Füssen getreten. BTW: Grindel ist auch nur ein selbstgefälliger Sommerlochbefüller!
(8) inuvation · 09. August 2010
Man sollte vielleicht mal daran denken die Strafdauer anzupassen. Wenn z. B. lebenslänglich dann auch lebenslänglich und nicht 15 Jahre oder bei Vergewaltigung nicht zwischen 6 Monaten (bei minderschwerem Fall, lachhaft) und 10 Jahren. Bei Wiederholung direkt 20 Jahre. Vielleicht schreckt so etwas mehr ab *denk*
(7) VarenaSoul · 09. August 2010
Ich bin zwar klar dafür, dass vor allem Sexualstraftäter keine Gelegenheit mehr bekommen sollten, zu Wiederholungstätern zu werden, aber nicht so. Es würde dann in der Tat irgendwann so sein wie in den USA und ein Neuanfang wäre für keinen mehr möglich, nicht nur für Sexualstraftäter. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung halte ich allerdings für sinnvoll, sogar richtig. Wichtig sollte der Opferschutz sein. Wenn ein Täter es wieedr tun WILL, dann findet der auch nen Weg, trotz Internetpranger.
(6) Feass · 09. August 2010
wie wäre es mal mit sinnvollen ideen. müssen wir deutschen alles von den amis übernehmen ? da klagt der wieder und siehe da. die gesetze müssen dem entsprechend geändert werden.
(5) watinoma · 09. August 2010
Herr Grindel hat in seiner Aufzählung nur noch vergessen, daß auch noch die GPS Daten zum nächsten Scheiterhaufen mitveröffentlicht werden sollen. @3 es geht genau darum die täter nach Strafe und Therapie(begleitend) wieder zu integrieren um Wiederholungen auszuschliessen.
(4) DinoWF · 09. August 2010
Da sieht man mal wie weit es mit dem Datenschutz geht. @3 Opfer ist schön und gut nur kann man 1. nicht alle Täter über einen Kamm scheren und außerdem ist auch für die Täter die Unversehrtheit zu gewährleisten.
(3) Jessipapa · 09. August 2010
Klasse Kommentare und was ist mit den Opfern wo ist da das Grundgesetzt und die Menschenwürde die sind ein Lebenslang gezeichnet. Er hat dafür auch Verantwortung z. B. neue Opfer so weit es geht zu verhindern vor allen bei wiederholungs- Tätern.
(2) k45047 · 09. August 2010
Ich bin dafür, das dieser Herr umgehend sein Amt abgibt. Er hat offensichtlich nicht verstanden, was direkt der allererste Absatz des Grundgesetzes besagt, das zu bewahren und verteidigen er als Abgeordneter mal geschworen hat. Zur Erinnerung "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Und ja, das Grundgesetz hat auch Gültigkeit für verurteilte Straftäter, auch wenn das so manchem Zeitgenossen nicht passen mag.
(1) vaultboy · 09. August 2010
Wenn das klappt, dann dehnen wir den Pranger wie in den USA auf alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus. Schreckliche Vorstellung: <link>
 
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