Karlsruhe (dpa) - Es bleibt dabei: Studenten und andere junge Menschen können die Ausgaben für ihre erste Ausbildung beim Finanzamt nicht als Werbungskosten geltend machen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das seit 2004 geltende sogenannte Abzugsverbot nicht gegen das Grundgesetz […] mehr

Kommentare

2slowhand10. Januar 2020
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1Friedrich195310. Januar 2020
Diese Entscheidung ist für mich nicht unbedingt nachvollziehbar! Da bin ich mal auf die Begründung gespannt!