Berlin (dts) - Die Union hat sich skeptisch zu einer möglichen Reform des Gemeinnützigkeitsrechts geäußert. "Richtig ist, dass wir uns fragen müssen, ob die gesetzlichen Grundlagen für eine Betätigung im Rahmen der Gemeinnützigkeit noch den aktuellen Entwicklungen standhalten", sagte die ...

Kommentare

(2) Mehlwurmle · 23. Oktober 2019
Organisierte politische Betätigung ist nunmal den Parteien vorbehalten. Von daher ist die Entscheidung der Finanzbehörden richtig und sollte nicht durch Aufweichung des Gesetzes torpediert werden.
(1) AS1 · 22. Oktober 2019
Natürlich wollen die Parteien da nicht ran, denn dann müßten auch ihre Stiftungen um den Status der Gemeinnützigkeit bangen. Aus meiner Sicht können Organisationen wie Attac nicht gemeinnützig sein und daher auch keine Privilegien geniessen, denn sie sind nicht gemeinnützig - im Sinne eines gesellschaftlich allseits anerkannten Nutzens - sondern betätigen sich einseitig politisch. Gleiches gilt übrigens für die Deutsche Umwelthilfe und ähnliche Verbände.
 
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