Düsseldorf, 19.07.2017 (lifePR) - Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Im konkreten Fall hatte ein Junge den Ausführungen zufolge ein eigenes Smartphone zum ...