
Apple steht im Fokus einer bedeutenden kartellrechtlichen Bewertung am Bundesgerichtshof (BGH). Der Kern der Diskussion ist die Frage, ob Apple eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb aufweist. Dieser Einordnungsversuch des Bundeskartellamts birgt Katalysatorpotential für
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