
Im Konflikt um irreführende Preisangaben hat das Landgericht Köln dem Discounter Penny eine empfindliche Schlappe zugefügt. Die beworbene Preisgestaltung wurde von den Richtern als unzulässig eingestuft, insbesondere aufgrund der Verletzung der Preisangabenverordnung. Diese Entscheidung basiert auf
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