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6: Wie die bösen Staatsmedien
<link> schreiben, ist das interessante an dem Fall NICHT die Frage, ob er die Kunstwerke rechtmäßig besitzt, sondern, ob der Rückgabeanspruch verjährt ist... - Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass du hier so tust, als ob du die letzte Wahrheit zu dem Fall kanntest, gleichzeitig aber als Beweis einen Link präsentierst, mit dem Inhalt "Hm... Ja... War es denn wirklich sooo schlimm? Man weiß es ja nicht...".