Köln/Hamburg (dts) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, Johannes Caspar, hat ein gemischtes Fazit zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Google bezüglich des "Rechts auf Vergessenwerden" gezogen. "Insgesamt verfolgt das BGH-Urteil das Anliegen, das Recht auf Vergessenwerden ...