Köln/Hamburg (dts) - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz, Johannes Caspar, hat ein gemischtes Fazit zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Google bezüglich des "Rechts auf Vergessenwerden" gezogen. "Insgesamt verfolgt das BGH-Urteil das Anliegen, das Recht auf Vergessenwerden ...

Kommentare

(4) Mehlwurmle · 30. Juli 2020
Das Internet vergisst halt im Zweifelsfall nichts, dem sollte man sich stets bewusst sein.
(3) k33620 · 28. Juli 2020
Tja, einmal was doofes gemacht und es bleibt ewig erhalten.
(2) k432593 · 27. Juli 2020
Es bleibt sehr schwammig und damit unklar, ob man wirklich eine Streichung durchsetzen kann.Andererseits; Was faktisch wahr, einem aber im Nachhinein unangenehm ist (wie im ersten genannten Fall) ist, sollte keinen Anspruch auf Löschung bekommen.
(1) k486130 · 27. Juli 2020
das Internet - Fluch und Segen
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News