
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen Regelungen des 2023 beschlossenen Staatsvertrags der Länder Brandenburg und Berlin zurückgewiesen. Die überwiegend zulässig angegriffenen Regelungen verletzten die Rundfunkfreiheit des
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