@
6
Sorry, habe ich nicht bedacht, der wäre ja noch mehr gestraft, wenn er raus muss und seine Familie bleibt hier und er kann sie nicht mal besuchen. Aber ich gehe mal davon aus das man sie wegen Mitwisserschaft und Beihilfe drankriegen könnte. Außer seine Restfamilie ist Gülenanhänger, dann dürfen sie natürlich hierbleiben.