Berlin (dts) - Der Rechtsbeistand der Familie eines bei einem Überfall getöteten 16-jährigen Räubers hat Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Stade eingelegt. Das berichtet "Die Welt". Die Staatsanwaltschaft Stade hatte Mitte Juli die Ermittlungen gegen den Todesschützen mit der Begründung ...

Kommentare

(3) k412323 · 05. August 2011
kann @2 nur beipflichten.
(2) k125628 · 05. August 2011
@1 Wenn man die Hintergründe nicht kennt einfach mal zurückhalten mit den Kommentaren. 5 Jugendliche überfallen den Rentner nachts in seiner Wohnung entwenden seine Habseligkeiten und dann soll er noch zusehen du scheinst eine sehr scheinheilige Persönlichkeit zu ein. Jemand der wegläuft aus der Wohnung bzw. Haus den kann ich wohl schlecht ins Bein schießen.Aber ich vergaß du hast ja soviel Schießerfahrung und zielst ja immer auf sich bewegende Objekte.Du siehst im Opfer den Täter und umgekehrt.
(1) HBP · 05. August 2011
Notwehr und Schuß in den Rücken... passt ja hervorragend zusammen...@2 Notwehr heißt doch, das man sich wehrt, wenn man angegriffen wird... wenn die Jungs aber wegrannten und der Rentner den einen in den Rücken schießt, sieht das nicht unbedingt danach aus, das dieser ihn gerade angegriffen hat! Zudem machst du gerade das, was du MIR vorwirfst! Du urteilst über meine Schießerfahrung... woher weißt du so genau, wie das bei mir aussieht?
 
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