Berlin (dpa) - Gefängnis für extreme Raser, drastisch höhere Bußen für Handys am Steuer und blockierte Rettungsgassen: Abschreckendere Sanktionen sollen Autofahrer künftig stärker von lebensgefährlichen Manövern auf deutschen Straßen abhalten. Der Bundesrat machte am Freitag in der letzten Sitzung ...

Kommentare

(16) Aalpha · 24. September 2017
@12 Danke für die Aufklärung. Dann bin ich der Meinung, dass die Strafen in beiden Fällen einfach zu mild sind. Sollen mal überall 5-10 Jahre drauf packen.
(15) The.Frytrix · 24. September 2017
@14 dieses mag ja richtig sein. nur stellst du dich in einen boxring und bist Boxer? Wenn du Ahnung hast ist deine Chance zu gewinnen hoch. wenn du keine hast ist dieses Hochmut s3lbstüberschätzung und fahrlässiger Selbstmord. das selbe wenn ich mich in ein Auto setze mit 400 ps, aber gerade aus der Fahrschule komme mit 75 ps... was wird wohl passieren ? Wenn die drei Punkte aufeinander treffen... nur in dem Fall sterben unbeteiligte
(14) rudiffm · 24. September 2017
Es sind Kopien aus den Gesetz. §211 (Mord); §212 (Totschlag) und §213 (Minder schwerer Fall des Totschlags), Eine Unterscheidung ist schon wichtig, weil man jemanden letztlich mit Absicht töten kann (Mordabsicht) oder versehentlich. Bei einem Verkehrsunfall dürfte Mord ausgeschlossen sein. Das würde voraussetzen, das der Fahrer ins Auto steigt MIT der Absicht damit jemanden zu ermorden! Ein Unfall schließt dieses aus. Die Unterscheidung ist sehr gut, Richter manchmal zu weich, unstreitig.
(13) rudiffm · 24. September 2017
Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die F-Strafe 1-10 Jahre
(12) rudiffm · 24. September 2017
@3: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft (die kann auch weit länger als 15 Jahre sein).
(11) steffleu · 23. September 2017
längst überfällig
(10) milcky3003 · 23. September 2017
Was nutzen schärfere Gesetze, dann müsste auch der Videobeweis zugelassen werden. Ich erlebe es immer wieder das Leute mein Auto einfach unterschätzen weil es ein Dacia ist und an den unmöglichsten Stellen überholen. Wobei ich meist schon 5 - 10 km/h zu schnell unterwegs bin. Sowas kann aber erst geahndet werden wenn mal was passiert.
(9) SunnyBrB · 23. September 2017
Die neuen Gesetze finde ich vollkommen richtig,heute ist mir zum Beispiel ein Fahrradfahrer mit Handy in der Hand entgegen gekommen.Die Reaktionsgeschwindigkeit ist nicht doll wenn man abgelenkt ist,egal hinter welchem Steuer.
(8) smailies · 22. September 2017
Ich finde höhere Strafen richtig. Vielleicht im Extremfall sogar - wie in der Schweiz - ans EInkommen koppeln!
(7) Aalpha · 22. September 2017
@6 Die Wahrscheinlichkeit einen Kopfschuss zu überleben ist verdammt gering, aber wo zieht man die Grenzen zu sagen es ist Tötung und es ist Mord (Ja ich weiß, Richter entscheiden, sind aber auch nur Menschen)? Warum sollte man Unterschiede machen? Im Industriegebiet bei Nacht beträgt die Wahrscheinlichkeit vielleicht ein100stel dessen vorm Kindergarten. Stadtgebiet ist Stadtgebiet und damit bleibt es eine tötliche Waffe! Ich finde die Bestrafung sollte die selbe sein.
(6) Chris1986 · 22. September 2017
@5 Den Grad zwischen Mord wegen billigendem Inkaufnehmen und fahrlässiger Tötung weil nicht klar damit zu rechnen war ist schmal und von jedem Gericht individuell zu beurteilen. Wer Sonntag nachts in der 30er Zone in einem Industriegebiet mit 100 Sachen ein Rennen fährt muss anders bestraft werden als mit 80 Sachen in der 30er Zone vorm Kindergarten. Die überspitzte Darstellung mit der Waffe ist aber in der Tat stark übertrieben und passt nicht wirklich.
(5) Aalpha · 22. September 2017
@4 So wie du es geschildert hast ist es Gegenwärtig (richtig) und das finde ich eher traurig. Ich bin da einer anderen Meinung: Ich kann niemanden die Knarre an den Kopf setzen, abdrücken und im nachhinein behaupten, dass ich es nicht wollte und nicht wissen konnte, dass die Kugel lebensgefährliche Regionen im Gehirn trifft. (natürlich etwas überspitzt dargestellt) Wer in der Innenstadt, in einer 50er Zone 100 fährt macht das Fahrzeug automatisch zu einer Waffe!
(4) Chris1986 · 22. September 2017
@3 Für Mord gibt es lebenslänglich und Mord ist was anderes als eine fahrlässige Tötung auf die der Tatbestand bei einem tödlichen Autorennen wohl eher zutrifft.
(3) Aalpha · 22. September 2017
Finde den Fehler: "Wer solche Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden - und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird." --> Lösung: "...mit bis zu zehn Jahren...". Bis zu? Wie wäre es mal mit "mit ab zehn Jahren"? Ich meine für Mord gibt es ...bis zu 15 Jahre und wenn man es mit Auto macht und als rasen bezeichnet sind es nur bis zu 10 Jahre. Ein Menschenleben ist der Justiz doch so unterschiedlich viel Wert?
(2) The.Frytrix · 22. September 2017
@1 stimmt... stellt sich nur die Frage wie etwas kontrolliert werden soll ... wenn es jetzt schon sehr unwahrscheinlich ist das man wegen rasen oder sonstigen Sachen zur Rechenschaft gezogen wird ?!
(1) aladin25 · 22. September 2017
Na endlich! Nun muss es nur noch auch umgesetzt werden.
 
Suchbegriff

Diese Woche
02.05.2024(Heute)
01.05.2024(Gestern)
30.04.2024(Di)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News