Hamburg (dpa) - Der Rapper Gzuz soll nach dem Willen des Hamburger Landgerichts für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis kommen. Zugleich verhängte die Strafkammer am Freitag in dem Berufungsprozess eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414 000 Euro. Das […] mehr

Kommentare

7DJBB05. März 2022
Das ist echt wenig
6knueppel05. März 2022
Da hätte man auf jeden Fall noch mal acht Jahre drauflegen müssen, alleine für die "Musik".
5alx200004. März 2022
Wenn er wirklich für die im Text genannten Taten nur acht Monate einfahren muss, kann er sich glücklich schätzen. Hätte er ne "Raubkopie" von der letzten Helene Fischer DVD auf nem Konzert seiner Bande abgespielt, hätte er mehr Probleme bekommen... oder als Obdachloser mehrfach Essen und Getränke im selben Laden geklaut...übel ist, dass er trotz schlechter Sozialprognose und mehrfacher Auffälligkeit noch wie ein kleiner Ersttäter ohne Vorsatz verurteilt wurde .
4tastenkoenig04. März 2022
@3 : Du musst jetzt ganz tapfer sein: die nehmen das auf … ^^
3bigbengel04. März 2022
Acht Monate und zwei Wochen ohne diese sogenannte Musik :-)
2k29329504. März 2022
Tagessatz 2300 € - das Geschäft scheint gut zu laufen. @1 : Naja, eins acht sieben.
1tastenkoenig04. März 2022
Muss man denn jedes Klischee bedienen?