Wiesbaden (dts) - Die genossenschaftliche R+V Versicherung schließt angesichts der lockeren Geldpolitik eine Senkung des Garantiezinses nicht mehr aus. "Es ist sicher richtig, dass es zunehmend schwierig wird, die Garantie von 0,9 Prozent noch zu halten", sagte R+V-Versicherungs-Vorstandschef ...

Kommentare

(12) cerbarus · 12. September 2019
@11 Gebe ich dir vollkommen Recht, Mir ging es um das Argument aus kommentar 2, wenn man weiß, dass die Garantiezinsen sinken sollen, dann schließt man noch schnell ab, in der Annahme, dass der Versicherer dann zahlen MUSS. Dazu meine Antwort, er MUSS nicht zahlen, er kann auch kündigen.
(11) k49782 · 12. September 2019
@10 Wenn es die gibt, sprich es sich um einen zeitlich verlängerbaren Vertrag handelt. Hier geht es doch aber um einen Garantiezins der eben über eine gewisse Zeit gelten soll und nun aber "abgekürzt" wurde. Wenn Du das als Kunde machst, darfst Du "Verwaltungskosten" etc. zahlen. Mir wäre es noch das bei diesen Verträgen die Kunden aber irgendeine "Entschädigung" erhalten oder so...
(10) cerbarus · 12. September 2019
@9: Wenn Du arbeitslos wirst und Deinen Teil des Vertrages nicht mehr erfüllen kannst, kannst Du doch auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Nichts anderes hat die Versicherung bei mir ihrerseits gemacht, offiziell weil sie das Einhalten Ihrer Vertragsverpflichtungen nicht mehr garantieren konnten, wahrscheinlich aber eher, weil der Tarif zu wenig Profit abwarf. "Entweder die Verträge gelten wie abgeschlossen oder nicht." und Letzteres heißt eben Kündigen
(9) k49782 · 12. September 2019
@8 finde ich nicht. Entweder die Verträge gelten wie abgeschlossen oder nicht. Entweder sie können in beide Richtungen geändert werden oder nicht. Wenn ich arbeitslos bin, fragt auch keine Gesellschaft ob ich mir das noch leisten kann oder nicht. Denn proaktiv erhöhen die ja auch keine Zinsen (um bei diesem Beispiel zu bleiben), da wird dann drauf gepocht eh der Garantiezins ist nur x,y.
(8) cerbarus · 12. September 2019
@7: Wir hatten für mich und Kind je eine UV, welche mit Einhaltung der Kündigungsfrist von der Gesellschaft gekündigt wurden. Da ist natürlich nicht wie in einer RV ein Kapitalstock dahinter der ja eigentlich mir gehört. Aber ohne Mitleid für die Versicherer zu heucheln, es ist mir lieber, wenn man die zugesicherten Leistungen nicht halten kann, den Vertrag zu lösen, als wenn ich einen Schaden habe, sich dann (machen sie ja eh schon genug) mit Winkelzügen raus zu winden.
(7) Todt · 12. September 2019
@6 oh, na wenn das legal ist, dann ...
(6) cerbarus · 11. September 2019
@2: Schnell noch abschließen nützt gar nix. Mir wurde eine Unfallversicherung gekündigt, weil der Versicherer sich nicht mehr in der Lage sah die alten Vertragsbedingungen zu garantieren. Warum sollte das ein Rentenversicherer nicht auch machen
(5) k408300 · 11. September 2019
von Zinsen kann man eh nicht leben - nur schade dass die Sparer die Verarschten sind
(4) Flipper · 11. September 2019
@3) Würde ich auch jedem jungen Menschen von abraten. Besser in Betongold investieren.
(3) gabrielefink · 11. September 2019
Und wieder geht eine private Altersvorsorge-Option den Bach runter ...
(2) Todt · 11. September 2019
Ich halte das eher für eine Art druck machen, wer sowieso abschließen wollte, wird jetzt künstlich unter Druck gesetzt, schließlich könnte (!) Der Zins ja bald weiter fallen
(1) k49782 · 11. September 2019
Komisch der Garantiezins bei höheren Zinsen damals wurde trotzdem nicht erhöht. Aber klar Gewinne individualisieren, Verluste sozialisieren. Und was macht der Staat, durch Gerichte wird dieses Vorgehen auch noch geschützt...
 
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