(lifepr) Düsseldorf, 29.06.2015 - Sogenannte Haushaltsnahe Dienstleistungen können seit 2013 mit 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Leistungen, die normalerweise Mitglieder des Haushalts ausführen würden. Es fällt also die Beaufsichtigung der Kinder genauso ...