
Utting, 05.11.2025 (lifePR) - Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ambulante und stationäre Psychotherapie in vollem Umfang. Bedingung ist, dass Kassenpatienten bei einer ambulanten Therapie einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung aufsuchen. Zudem muss eine psychische Störung vorliegen, die
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