Koblenz/Freudenberg (dpa) - Zu Beginn des Zivilverfahrens um die Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland sind grausige Details an die Öffentlichkeit gekommen. Einem Richter am Landgericht Koblenz zufolge wurde das Kind mit 74 Messerstichen getötet. Die beiden etwa gleichaltrigen ...

Kommentare

(9) Emelyberti · 25. Juli 2025
@7 Ich glaube zu wissen,das diese Forderungen nicht verjähren,die sind sogar vererbbar,also werden deren Nachkommen,sollte es welche geben,auch damit belastet.
(8) Sonnenwende · 25. Juli 2025
@6 An zwei Stellen habe ich gestern noch gelesen, dass die Mädchen nicht mehr bei ihren Familien leben, sondern sich unter der Obhut des Jugendamtes befinden, getrennt voneinander untergebracht sind und psychiatrisch betreut werden. Das klingt nicht nach Pflegefamilie, aber mehr kann man daraus nicht schließen. Ich finde auch richtig, dass man nicht mehr erfährt, ehrlich gesagt.
(7) satta · 25. Juli 2025
Die Frage hier ist, werden die beiden Täterinnen die Schadenersatzforderungen begleichen können, bevor die Titel verjährt sind.
(6) Emelyberti · 24. Juli 2025
@3 Stimmt wir hatten den gleichen Gedanken,obwohl,in eine Pflegefamilie vorerst nicht,dafür war der Mord zu brutal.Da müßten diese Gören angebunden werden,sonst sind die Erwachsenen auch noch in Gefahr.Ob eine allein sich das traut steht auf einem anderen Blatt,denn zusammen kommen die ja nicht,auch nicht in einer Geschlossenen.In so einem Alter sich schon das ganze Leben versauen,dazu gehört schon eine ordenliche Portion Kaltblütigkeit und ist mit nichts zu entschuldigen.
(5) nadine2113 · 24. Juli 2025
@2 : Der Meinung bin ich auch. Erschreckend, wie kaltblütig die beiden sind.
(4) deBlocki · 24. Juli 2025
@3 Und das wäre in diesem Falle auch gut so. Da muss ja wirklich was schief gelaufen sein mit den Mädchen, dass die in dem Alter solche Verabredungen treffen. Und 74 Stiche sind halt auch keine Affekthandlung. Also eine besondere Schwere der Schuld.
(3) Sonnenwende · 24. Juli 2025
@1 Der Gesetzgeber kann durchaus Konsequenzen folgen lassen, wie die Entziehung des Sorgerechts und die Unterbringung straffälliger Kinder in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie. Geht von einer Person unter 14 Jahren eine Gefahr aus, kann auch eine psychiatrische Aufnahme oder sogar eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung vollzogen werden. @2 unsere Kommis haben sich überschnitten. Ja, ich glaube auch nicht, dass die Mädchen so einfach davon kommen.
(2) Emelyberti · 24. Juli 2025
Die werden aber nicht viel von einer eventuellen Straffreiheit haben.Für so junge Mädchen gibt es geschlossene Einrichtungen.Ist zwar kein Knast,aber Freiheit gibt es dort auch nicht.Dann ist das auch noch eine vorsätzliche Tat gewesen,da bezweifel ich ganz stark,ob die überhaupt mal wieder unter die Menschen gelassen werden können,denn in dem Alter weis man schon was ein Verbrechen ist und was nicht.
(1) deBlocki · 24. Juli 2025
Bei so einer Tat sollte man die Schwere der Tat als Bemessung für ein Strafverfahren nehmen und nicht das Alter der Täter.
 
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