Lebenslang wegen gemeinschaftlichen Mordes fände ich angemessen. @4
: Der Verteidigung geht es nicht um Recht oder Unrecht, sondern um einen möglichst günstigen Ausgang für die Angeklagten. Dafür erhält sie ihr Honorar.
@2
es geht nicht um milder, sondern um Härter...Eigentlich sind Mordmerkale erfüllt. Wurden aber vom Gericht nicht berücksichtigt....Revision hatten sowohl Staatsanwalt (fordert höhere Strafe) und auch die Verteidigung (fordert wesentlich geringere Strafe) eingelegt