Karlsruhe (dpa) - Der Prozess um den grausamen Tod eines an der Autobahn Berlin-München (A9) überfallenen Informatikers muss erneut verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob in Karlsruhe ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) auf und verwies es an eine andere Kammer […] mehr

Kommentare

6Wesie14. Januar 2016
@3 : Doch, die Verteidiger fordern MILDERE Strafen...
5k1759514. Januar 2016
Lebenslang wegen gemeinschaftlichen Mordes fände ich angemessen. @4 : Der Verteidigung geht es nicht um Recht oder Unrecht, sondern um einen möglichst günstigen Ausgang für die Angeklagten. Dafür erhält sie ihr Honorar.
4BitShock14. Januar 2016
Revision der Verteidigung ist hier ein Standard-prozedere oder wieso kommen die auf die Idee?
3k4861214. Januar 2016
@2 es geht nicht um milder, sondern um Härter...Eigentlich sind Mordmerkale erfüllt. Wurden aber vom Gericht nicht berücksichtigt....Revision hatten sowohl Staatsanwalt (fordert höhere Strafe) und auch die Verteidigung (fordert wesentlich geringere Strafe) eingelegt
2Twinny0514. Januar 2016
Wieso sollte jemand, durch dessen Hand ein anderes Leben ausgelöscht wurde, milder bestraft werden? Ich kann's nicht nachvollziehen....
1michi918214. Januar 2016
5 gegen einen? Mishandlung mit Todesfolge? Ab in den Kerker mit denen. Für immer.