Dortmund (dpa) – Im Prozess um tödliche Polizeischüsse auf einen jungen Flüchtling in Dortmund hat erstmals einer der Angeklagten sein Bedauern ausgedrückt. Nach seiner über einer Stunde dauernden Aussage und Befragung vor dem Landgericht Dortmund richtete der 30-jährige Polizeibeamte seine Worte ...

Kommentare

(20) Sonnenwende · 22. Mai um 14:41
@15 Nun, das ist meine persönliche Meinung, was man das hätte tun sollen. Zu der ich gekommen bin nach Lesen dieses Artikels hier, unter der Einschätzung, dass man eine statische Situation auch statisch halten kann, bis jemand, der/die sich mit diesen Dingen besser auskennt, vor Ort ist.
(19) Polarlichter · 22. Mai um 14:41
Warten wir das Urteil ab, schade, dass es wohl keine BodyCam gab.
(18) Polarlichter · 22. Mai um 14:40
@16 Die Definition von statisch wäre nur zu interessant. Ich kann auch 2 Minuten lang statisch mit Tabletten einwerfen. Ebenso mit einem Messer konstant den Stich in meinen Hals andeuten, in dem ich es anlege und nicht vollendend durchdrücke. Dennoch ist die Situation zwar statisch, dennoch eskalativ und hoch brisant.
(17) thrasea · 22. Mai um 14:37
"Für den Zeugen war nichts an der Situation bedrohlich. »Der Jugendliche hat sich nicht auf sie zubewegt, er hat nicht auf ihre Ansprache reagiert, so wie er vorher nicht auf andere Ansprachen reagiert hat.« Sie hätten, sagt er, doch alle Zeit der Welt gehabt."
(16) thrasea · 22. Mai um 14:37
@15 Der Vorwurf und Anklagepunkt gegen die Polizistinnen und Polizisten ist, dass es überhaupt zur Eskalation kam. "Fast zwei Minuten lang war die Lage statisch, dann gab der Einsatzleiter laut dem Funkprotokoll den Befehl zum »Einpfeffern«. D., so sagen es diverse Zeugen aus, habe sich bis zu dem Einsatz des Pfeffersprays nicht bewegt oder auf irgendetwas reagiert. Angedroht wurden diese Zwangsmittel, wie es in solchen Einsätzen grundsätzlich Pflicht ist, offenbar nicht." <link>
(15) Polarlichter · 22. Mai um 14:29
@14 Du hast einen Psychologen erwähnt, den man mal herzaubern könnte. Darauf habe ich nur geantwortet, dass dies recht unrealistisch ist in einer Eskalationssituation, zumal Deutsch als Sprache auch noch entfällt mit hoher Wahrscheinlichkeit.
(14) Sonnenwende · 22. Mai um 14:26
@12 darum geht es hier überhaupt nicht, du schweifst ab. Ich zitiere aus dem Artikel: "Das Landgericht Dortmund muss klären, warum die zunächst statische und als Suizidversuch eingeschätzte Lage eskalierte." und im übernächsten Satz "Während Letzteren gefährliche Körperverletzung im Amt durch den ungerechtfertigten Einsatz von Pfefferspray und Tasern vorgeworfen wird..."
(13) Polarlichter · 22. Mai um 14:25
Umgebung schützen. Klar sollte dies mit einer Deeskalation einhergehen, aber wer sich mal wenig umschaut in Problembezirken, der weiß auch, dass die Polizei auch damit zu kämpfen hat, dass sie teils überhaupt kein Respekt mehr entgegengebracht bekommt, gar nicht anerkannt wird. Dies kann auch krankheitsbedingt so sein. Afrika hat was Polizeit und Militär betrifft, einen sehr schlechten Ruf, viele Flüchtlinge schildern auch Gewalt, sodass allein die Anwesenheit von Polizei für diese eskalativ ist
(12) Polarlichter · 22. Mai um 14:22
@10 Es gibt aber auch Grundsätze, die man schon beachten sollte. Gerade wer in geschlossenen Einrichtungen, Gefängnissen, etc. schon mal war, wird etwas hören, was hier einigen auch bei der Polizei zu wider ist. Viele denken, wer Polizist, etc. ist, hat sich mit voller Hingabe im Notfall für seinen Job zu "opfern", dies teile ich nicht. Wenn es Eskalationssituation gibt, in dem auch eine Fremdgefährdung bestehen könnte, sollte man das Risiko maximal eindämmen, sprich zuerst sich selbst und ...
(11) thrasea · 22. Mai um 14:21
Wenn sich der Stammtisch einig ist, brauchen wir ja kein Gerichtsverfahren mehr... Warum nur gibt es dann trotzdem eine Anklage, warum hat Reul reagiert und die Regeln geändert? Kommt euch vielleicht der Gedanke, dass es nicht so eindeutig war, wie ihr meint? @7 Danke für die zusätzlichen Infos. @8 "Die Situation war statisch" entkräftet diesen Kommentar. @9 Diese Frage ist Teil des Verfahrens. Konnte der Getötete die Polizisten überhaupt verstehen und wissen, zu was sie ihn aufgefordert hatten?
(10) Sonnenwende · 22. Mai um 14:18
@8 Ja, das Urteil ist noch nicht gesprochen und ich beurteile zum jetzigen Zeitpunkt ja auch gar nicht, da fehlt mir viel zu viel Hintergrundwissen und auch rechtliches Wissen. Das sollten aber auch alle anderen tun, die sich bisher hier geäußert haben. Ich habe nur den ersten Kommentaren hier widersprochen, die sich im Gegensatz zu mir eindeutig festgelegt haben, was aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt falsch ist.
(9) Polarlichter · 22. Mai um 14:13
Zumal es sich um einen jungen Mann aus dem Senegal handelt. Das heißt, man braucht auch einen Übersetzer. Allein klinikintern weiß ich nur zu gut, dass allein dies oftmals mehr Zeit verschlingt.
(8) Polarlichter · 22. Mai um 14:11
@7 Aber das Urteil dazu wurde doch noch gar nicht gefällt oder? Das Problem mit extrem suizidalen Menschen ist schon der Punkt, dass diese kaum noch erreichbar sind und nicht 15 Minuten warten, bis ein Psychologe vor Ort ist.
(7) Sonnenwende · 22. Mai um 14:08
@6 Ich habe den Eindruck, du hast den Artikel nicht gelesen. Einer der Anklagepunkte, an die zwei Polizistinnen, ist der unangemessene Einsatz von Pfefferspray. Sie sind deswegen wegen Körperverletzung angeklagt. Der junge Mann hatte das Messer gegen sich selbst gerichtet und die Situation war statisch. Man hätte frühzeitig einen Psychologen hinzuziehen müssen, der mit solchen Situationen vertraut ist.
(6) Polarlichter · 22. Mai um 14:05
@5 Das ist aber eine äußerst harte Unterstellung. Ich gehe schwer davon aus, dass die Polizisten Pfefferspray nicht ohne Grund angewendet haben. Gibt es eigentlich mittlerweile BodyCams als Pflicht bei der Polizei?
(5) Sonnenwende · 22. Mai um 14:02
Das sehe ich anders. Der Einsatz vom Pfefferspray bei einem suizidalen Jugendlichen ist hoch riskant, unprofessionell und hat wahrscheinlich erst zur Eskalation der Situation geführt.
(4) galli · 22. Mai um 13:58
Ist für mich auch Notwehr.Sollen die Polizisten Bitte Bitte machen.Leg doch Bite Dein Messer weg
(3) Polarlichter · 22. Mai um 13:58
@2 Das sehe ich ebenso. Sofern die Situation sich so dargestellt hat, und man auch vorher gar mit Spray ihn beackert hat, um das Messer fallen zu lassen und er dennoch im Turboformat auf einen Kollegen mit Messer marschierte... . Sorry, aber irgendwo muss es auch eine Grenze geben, wo man noch Selbstschutz als auch das Leben des Kollegen bewahren "darf".
(2) deBlocki · 22. Mai um 13:56
Das ist definitiv eine Notsituation und der Beamte sollte keine Strafe fürchten müssen.
(1) Polarlichter · 22. Mai um 13:46
"Mit einem hohem Tempo mit einem Messer auf einen Kollegen zugelaufen." "Zuvor hatte Mouhamed Dramé mit einem Messer auf sich selbst gerichtet in einem Innenhof einer Jugendhilfeeinrichtung gehockt. Mit dem Einsatz von Pfefferspray hatten zwei Beamte zuvor versucht, ihn zu entwaffnen. Das Landgericht Dortmund muss klären, warum die zunächst statische und als Suizidversuch eingeschätzte Lage eskalierte." Das ist für mich eine Notwehrsituation.
 
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