Stuttgart (dpa) - Die wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilte Ex-RAF-Terroristin Verena Becker hat Revision eingelegt. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte das ehemalige RAF-Mitglied am Freitag vergangener ...

Kommentare

(2) k293295 · 11. Juli 2012
Diesen Schritt habe ich erwartet. @1:Jap! Und genau darum rechne ich damit, daß der BGH die Revision ablehnen wird. Aber wir haben doch eine unabhängige Justiz? Klar! Und die Erde ist eine flache Scheibe. ^^
(1) k280934 · 11. Juli 2012
War das einer der Fälle wo der Verfassungsschutz die Finger im Spiel hatte? Beweismittel (Motorrad) wurde ja schon vor Jahren verkauft.
 
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