München (dpa) - Mehrfach hebt der 25-Jährige die Hand und reckt den Zeigefinger nach oben. Eine klare Geste an die zahlreichen Fotografen und Kameraleute, die Bilder von ihm machen wollen. Eine verbreitete Geste unter Muslimen weltweit, die den Glauben an den einen und einzigartigen Gott […] mehr

Kommentare

49Sonnenwende17. Januar um 08:06
@47 was eigentlich im Raume steht ist ja, dass @45 Opfer instrumentalisiert, es ihm/ihr aber eigentlich um etwas anderes geht, nämlich jemanden öffentlich an den Pranger zu stellen, wie du es bildlich schon vor einer Weile sehr schön ausgedrückt hast. Und beides, aber vor allem das Instrumentalisieren der Opfer ist wirklich widerlich. Das spüren wir und darum können wir nicht los lassen. Denn eigentlich, das muss man nun schon auch sagen, ist @45 zu uninteressant für so viel Aufmerksamkeit.
48Sonnenwende17. Januar um 07:58
@46 Du kannst hier schreiben was immer du willst. Aber du beantwortest meine Frage nicht. Warum mischst du dich ein, mit völlig anderen, wenn auch unterstützenswerten Argumenten, und springst jemanden zur Seite, der Gesicht und Identität eines Täters wissen will aus sagen wir mal fragwürdigen Gründen, wo du doch selbst vorgeblich gar nicht der Meinung bist, dass man Identität und Gesicht des Täters kennen muss? Ganz sicher lass ich mir nicht von dir verbieten, solche Fragen zu stellen.
47Pontius17. Januar um 07:27
Ich weiß nun aber trotz der vielen Fragen immer noch nicht, warum man das Gesicht der angeklagten Menschen sehen muss. Das ist ja nicht der behauptete Opferschutz.
46Axiom16. Januar um 18:43
@35 Was glaubst du wer du bist? Hast du hier das Monopol und darfst entscheiden, wer sich äußert und wer nicht? Ich gebe meinen Senf dort ab, wo ich das möchte. Ich werde dich ganz sicher nicht fragen, ob ich mich zu Themen äußern darf oder nicht.
45Foxy0716. Januar um 17:52
@43 da siehst du wie es mir erging, ich habe eine einfache Frage gestellt, und wurde mit zig Gegenfragen Bombardiert, ohne auf meine Frage einzugehen, währe meine Frage gleich vernünftig beantwortet, hätte es diese elendige Diskussion nicht gegeben.
44Sonnenwende16. Januar um 17:43
(2) die Sicherheit kontinuierlich zu erhöhen bedarf es einer Aufarbeitung von Straftaten, wie @26 richtig angemerkt hat. Darüber redest du aber gar nicht. Zu 100% verhindern kann man Straftaten aber leider nicht.
43Sonnenwende16. Januar um 17:42
@41 Du drehst mir die Worte im Munde um. Die Persönlichkeitsrechte des Opfers sind geschützt, weil sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht aussagen und erscheinen. Auch der Rest deiner Aussage offenbart durchaus eine Gesinnung. Wenn wir Persönlichkeitsrechte der Täter nicht achten, dann stellen wir uns mit denen auf eine Stufe. Täter werden für ihre Straftaten bestraft. Und natürlich ist der Zustand, dass diese Straftaten erst gar nicht stattfinden, absolut erstrebenswert. Und um (2)
42Foxy0716. Januar um 17:01
@40 nun haben wir es, das ist Gesetz, ich finde es nicht gut und keiner braucht mehr versuchen, mir was anderes einzureden
41Foxy0716. Januar um 16:52
@37 da haben wir es wieder , ja Opfer müssen ihr Gesicht nicht verdecken, aber Täter müssen es genauso wenig. Nochmal, ich habe schon verstanden, dass der Rechtsstaat hier so seine Regeln hat, wer aber legt fest, dass das auch gerecht ist? Da ist ein himmelweiter Unterschied und den Täter hat die Rechtsordnung bei seiner Tat auch nicht interessiert, und dessen Opfer sind die dummen, das ist in meinen Augen nicht gerecht und hat nichts mit Rechtsordnung zu tun
40tastenkoenig16. Januar um 16:48
@36 Deine Eingangsfrage, warum solche Verbrecher ihr Gesicht verbergen dürfen, legte nahe, dass Du es wirklich wissen wolltest. Um die Antwort haben sich mehrere Diskutanten bemüht. Dass die Antwort, dass das unsere seit langem bewährte Rechtsordnung aus guten Gründen verlangt, Dir nicht gefällt ist bedauerlich, aber nicht zu ändern.
39Sonnenwende16. Januar um 16:46
(3) aber respektieren und akzeptieren, dass dir Widerspruch entgegen kommt.
38Sonnenwende16. Januar um 16:42
(2) als die von Tätern, was ich auch richtig finde. Zum anderen betonst du immer wieder, dass die Rechte von Opfern gegenüber denen von Tätern vernachlässigt seien, nennst aber weder ein Beispiel noch beantwortest du Fragen dazu. Und das ist sehr wohl Whataboutism. Die Art und Weise, in der du das tust, lassen übrigens Zweifel daran aufkommen, ob du demokratische Rechtsstaatlichkeit verstanden hast. Noch einmal: du kannst auch gerne die Meinung vertreten, dass der Himmel grün ist, musst (3)
37Sonnenwende16. Januar um 16:42
@36 du hast hier ständig versucht, dein Ansinnen, die Persönlichkeitsrechte des Täters einschränken zu wollen, damit zu begründen, dass die Rechte der Opfer gegenüber denen von Tätern vernachlässigt würden. Zum einen ist das nicht so, oder hast du schon mal gesehen dass ein Opfer sein Gesicht bei Gericht verdecken musste? Nein, hast du nicht, denn Opfer müssen vor Gericht nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Ihre Persönlichkeitsrechte werden vor Gericht. also mehr geschützt als (2)
36Foxy0716. Januar um 16:27
@34 wer bitte legt fest, ob unsere Rechtsordnung auch gerecht ist? Ich habe lediglich meine Meinung geäußert, und wurde darauf hin sogar des Whataboutism beschuldigt, was hier deutlich zeigt, wieviel so eine andere Meinung wert ist. Mir ging es nie um die Rechtsordnung als solches, das mußt du falsch verstanden haben
35Sonnenwende16. Januar um 15:26
@31 Dann frage ich mich, warum du dich hier einmischst. Denn es ging hier nur um diese Frage von Identität und Aussehen des Täters und warum diese nicht öffentlich gemacht wird, nichts anderes fragte @1 . Nun, warum das so ist, diese Frage dürfte mittlerweile mehr als hinlänglich beantwortet sein. Dass eine Aufarbeitung der Tat, auch für die Öffentlichkeit, und vor allem dafür, dass zukünftig das Risiko für solche Taten weiter minimiert werden kann, notwendig ist stand hier nie zur Debatte.
34tastenkoenig16. Januar um 14:50
Es ist halt problematisch für eine juristische Diskussion, wenn jemand außerhalb unserer Rechtsordnung argumentiert. Nebenbei haben auch schon Menschen Taten gestanden, die sie gar nicht begangen haben. Unter anderem deshalb muss vor Gericht festgestellt werden, ob er dort zu Recht steht und dann ggf. ein Urteil gefällt werden. Ich verstehe diesen Drang nicht, das unbedingt vorziehen zu wollen.
33Foxy0716. Januar um 14:35
wie hoch die Strafe ausfällt, dann ist er auch verurteilt.
32Foxy0716. Januar um 14:35
@21 ich habe doch eure Frage klar beantwortet, aber ihr beharrt geschlossen darauf, mir was anderes einreden zu wollen, ihr habt Eure Meinung und ich hab meine , nur dass ich eurer Meinung nach meine Meinung ändern soll. Ob diese nun den entsprechenden Gesetzten gerecht wird oder nicht sei dahingestellt. Aber Meinungsfreiheit sieht in meinen Augen anders aus. @24 Dieser Mensch hat zugegeben, dass er absichtlich in die Menschenmenge gefahren ist, also ist er Täter, die Frage ist hier nur noch
31Axiom16. Januar um 14:23
@30 Ich muss nicht wissen wie er aussieht. Auch nicht wie er heißt. Aber mich interessiert alles, was mit der Tat im Zusammenhang steht. Damit sich soetwas nicht wiederholt.
30Sonnenwende16. Januar um 13:52
@26 Und wozu brauchst du dann Informationen über den Täter, die dessen Persönlichkeitrechten unterliegen? Ich will's nur verstehen… Kenntnisse über Identität und Aussehen des Täters sind dazu nicht nötig.
29tastenkoenig16. Januar um 13:41
@26 Danke, das ist doch ein ganz anderer Zungenschlag als beim vorigen Kollegen. Das sind in der Tat legitime Fragen, aber die werden nach meiner Wahrnehmung in aller Regel auch diskutiert. Die Frage nach dem Motiv ist Teil des Prozesses, alles weitere muss davon ausgehend im politisch-gesellschaftlichen Raum stattfinden.
28Pontius16. Januar um 13:36
"Die fatale Presseflut nach Amoktaten in Schulen - „Man darf dem Täter kein Gesicht geben“" <link> Ich weiß bei den Fragen allerdings immer noch nicht, warum das Bild ausschlaggebend ist.
27Axiom16. Januar um 13:28
@25 Du kommst wohl aus dem Mittelalter? Oder wünschst du dir solche Verhältnisse hier?
26Axiom16. Januar um 13:26
Mir geht es vor allem darum, dass auch öffentlich über die Täter und die Tat diskutiert wird. Hier liegt offensichtlich eine Hasstat vor. Er wollte so viele Menschen töten, wie nur irgend möglich. Ich finde, darüber sollte man schon diskutieren. Z.B. wie lässt sich sowas verhindern. Warum war eine solche Tat möglich. Müssen Regeln angepasst werden oder reichen die akutellen aus. Das geht in meinen Augen nur, wenn alles über den Täter und die Tat bekannt wird. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
25Pontius16. Januar um 13:25
@24 Es ist eben wichtig für den Scheiterhaufen...
24tastenkoenig16. Januar um 13:08
Er ist ANGEKLAGT, nicht VERURTEILT. Ich bin ein ruhiger und besonnener Zeitgenosse, aber ich reg mich auf, wenn man nicht mal die gröbsten Grundsätze unseres Rechtssystems ignoriert, selbst wenn sie einem lang und breit dargelegt wurden. @23 und auch an Dich die Frage, was willst Du mit diesen Informationen anfangen? Inwiefern helfen die weiter?
23Axiom16. Januar um 13:05
@18 Ich finde, du hast absolut recht. Es gilt Täterschutz vor Operschutz. Über die Täter wird viel zu wenig bekannt.
22Sonnenwende16. Januar um 12:58
(2) Aber dein Post #18 berechtigt wohl zu der Frage: wie ist es denn mit dir, kannst du andere Meinungen und daraus folgenden Widerspruch etwa nicht respektieren? So sieht es nämlich aus. Denn sonst würdest du Fragen beantworten und dich auf eine Diskussion einlassen.
21Sonnenwende16. Januar um 12:56
@18 Du bist der/diejenige der/die irrt. Niemand verbietet dir, deine Meinung zu sagen. Du musst aber damit rechnen, dass wenn du etwas forderst, was auf falschen Voraussetzungen beruht, dir widersprochen wird. Und natürlich forderst du heraus, wenn du berechtigte Fragen nicht beantwortest, dass der Respekt vor dir im Verlauf sinkt, denn du zeigst damit ja auch sehr wenig Respekt vor denen, die dir Fragen stellen, weil sie dich besser verstehen wollen. Nichts anderes geschieht hier. (2)
20tastenkoenig16. Januar um 11:56
@16 Er ist Stand jetzt KEIN TÄTER, er ist Angeklagter. Wenn Du das nicht begreifst, sei besser still.
19tastenkoenig16. Januar um 11:54
@17 ja, ist mir bewusst, wollte ich in #13 zum Ausdruck bringen. War vielleicht nicht klar genug.
18Foxy0716. Januar um 11:52
@16 ihr zeigt mal wieder, dass ihr andere Meinungen nicht akzeptieren wollt oder könnt, wie schon beschrieben, es interessiert mich und ich persönlich finde es nicht gut , dass Täter sich verstecken. Das ist kein Whataboutism, sondern meine persönliche Meinung, und wenn ihr das nicht begreift, dann seit einfach still
17Sonnenwende16. Januar um 11:49
@15 nur der Vollständigkeit halber, denn das weißt du sicherlich: ein Täter hat auch nach der Verurteilung ein Recht auf Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte, und zu den Persönlichkeitsrechten gehört nun mal, dass er selber bestimmt, inwieweit er anonym bleiben möchte oder nicht. Ausnahmen, wie hier ja schon ausführlich beschrieben, sind Einschränkungen im Rahmen der Abwägung des Nutzens zum Schutz der Gesellschaft.
16Sonnenwende16. Januar um 11:46
Aber sicher doch, deswegen finden sich ja auch bei allen Straftaten Fotos mit genauesten Informationen über Opfer öffentlich zugänglich - mich interessiert Thraseas Frage auch: WARUM interessiert es dich so sehr, wie der Täter aussieht, @14 ? Und bitte nicht wieder den Whataboutism schreiben, es interessiere dich halt, weil die Opfer weniger Rechte hätten – nun, das Recht auf Anonymität gilt für alle, unabhängig ob Täter oder Opfer, so ist nun mal der demokratische Anspruch auf Gleichbehandlung.
15tastenkoenig16. Januar um 11:43
Nochmals: er ist Täter, wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Du willst sein Bild vorher verbreitet sehen. Warum??? Und was Du als "wird ausgelegt, wie man es grad braucht" bezeichnest, nennen andere Rechtsgüterabwägung im Einzelfall. Rechte werden eingeschränkt, wo es notwendig ist und nicht als Teil einer vorweggenommenen Strafe.
14Foxy0716. Januar um 11:39
@12 hab ich schon geschrieben, es interessiert mich einfach, und nochmal, ich persönlich finde diesen sogenannten Täterschutz übertrieben, die Opfer haben kaum Rechte und das ist in meinen Augen eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit. Also entweder Bilder von allen oder keine , aber das ist mal wieder unsere Rechtsprechung, es wird ausgelegt, wie man es grad braucht
13tastenkoenig16. Januar um 11:35
@11 das ist dann aber wieder seine eigene Entscheidung. Die Antwort auf @thrasea s Frage interessiert mich auch sehr.
12thrasea16. Januar um 11:33
@9 Das ist keine Antwort auf meine Frage. Warum liegt dir so viel daran, den Angeklagten außerhalb des Gerichtssaals der Öffentlichkeit zu präsentieren? @11 Fahndungsfotos werden nach der Festnahme sofort gelöscht. In diesem Fall gab es keine Fahndungsfotos, der mutmaßliche Täter wurde direkt vor Ort festgenommen.
11Foxy0716. Januar um 11:26
@10 dann braucht sich dieser Mensch auch nicht mehr hinter Ordnern zu verstecken, Gesicht ist ja schon bekannt
10tastenkoenig16. Januar um 11:23
Bei Fahndungsfotos ist es eine Rechtsgüterabwägung. Das Interesse der Öffentlichkeit, eines mutmaßlichen Täters habhaft zu werden, *kann* in manchen Fällen als wichtiger eingeschätzt werden als die Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen. Das hat sich aber spätestens erledigt, wenn er dann in Haft ist.
9Foxy0716. Januar um 11:16
@8 das nicht, aber in meinen Augen werden die Täter mehr geschützt als die Opfer. Und nach Eurer Ansicht des der Unschuldsvermutung dürfte es keine Fahndungsfotos mehr geben, da werden mutmaßliche Täter auch gezeigt, ohne dass man weiß, ob sie es überhaupt waren
8thrasea16. Januar um 11:10
@6 Du bist wohl kein Fan von Rechtsstaat und Grundrechten. <link> "so einen sollte man schon der Öffentlichkeit präsentieren!" Ich frage erneut: Warum? Bist du ein Fan des mittelalterlichen Prangers? Warum liegt dir so viel daran, das Gesicht eines mutmaßlichen Verbrechers zu sehen? Was hast du davon, was bringt dir das?
7tastenkoenig16. Januar um 11:07
Die Unschuldsvermutung gilt bis zum rechtskräftigen Urteil. Wenn man von derartigen Rechtsgrundsätzen im Einzelfall abweicht, kann man sie gleich in die Tonne treten.
6Foxy0716. Januar um 11:05
@5 warum Unschuldsvermutung bei diesem Mann, er hat doch gesagt, dass er bewusst in die Menschen menge gefahren ist, und so einen sollte man schon der Öffentlichkeit präsentieren!
5thrasea16. Januar um 11:03
@4 Nun, bis zum Abschluss eines Verfahrend bzw. bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Durch eine öffentliche Identifizierung droht eine Vorverurteilung, eine öffentliche Stigmatisierung. Damit könnte eine öffentliche Identifizierung das Leben von Angeklagten dauerhaft schädigen, selbst wenn sie später freigesprochen werden. Bekomme ich nun auch eine Antwort auf meine Gegenfragen?
4Foxy0716. Januar um 10:55
@2 dein Kommentar beantwortet meine Frage nicht
3Pontius16. Januar um 10:55
@1 auch Verbrecher*innen haben Rechte. Was interessiert dich den an seinem Aussehen?
2thrasea16. Januar um 10:53
@1 Frage: Bist du ein Fan des mittelalterlichen Prangers? Warum liegt dir so viel daran, das Gesicht eines mutmaßlichen Verbrechers zu sehen? Was hast du davon, was bringt dir das?
1Foxy0716. Januar um 10:50
ich frag mich immer wieder, warum solche Verbrecher ihr Gesicht verbergen dürfen