Leipzig (dpa) - Ein als «Kinderzimmer-Dealer» bekanntgewordener Mann muss sich von Montag an erneut wegen Drogenhandels vor Gericht verantworten. Zusammen mit vier Mitangeklagten soll er 16,5 Kilogramm Amphetamin, 2,5 Kilogramm Haschisch, zwei Kilogramm einer Partydroge, 500 Gramm Methamphetamin und ...

Kommentare

(7) thrasea · 23. Januar 2023
@5 Was hätte er mit "einer Strafe für Erwachsene" lernen können, was er mit 7 Jahren Jugendhaft nicht lernen konnte? Übrigens ist nicht das Alter beim Urteilsspruch relevant, sondern das Alter bei der Tatbegehung. Verurteilt wurde er damals für Drogenverkäufe ab 2013, da war er eben noch nicht volljährig. @6 Danke, so ist es.
(6) satta · 23. Januar 2023
@5 Mir hat mal ein StA gesagt, der pädagogische Effekt von juristischen Strafen ist als eher gering einzuschätzen. Ohne begleitende sozialpädagogische Maßnahmen braucht man sich erst recht keinen Illusionen hingeben, dass durch den JVA-Aufenthalt ein positiver Sinneswandel stattfindet.
(5) deBlocki · 23. Januar 2023
2015 war er 19, wieso dann Jugendstrafe? Mit einer Strafe für Erwachsene hätte er vielleicht was gelernt.
(4) KonsulW · 22. Januar 2023
Hoffentlich erhält er eine neue lange Haftstrafe.
(3) nadine2113 · 22. Januar 2023
"Vorlage für ein Projekt des Streaming-Anbieters Netflix" meiner Meinung nach gehört Netflix mit auf die Anklagebank.
(2) k358492 · 22. Januar 2023
Zumindest bekommt er durch die Serie auf ehrliche Art Geld 🤷🏻‍♂️
(1) satta · 22. Januar 2023
Der hat wohl nichts dazugelernt, eine Resozialisierung fand offenbar auch nicht statt.
 
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