Halle (dpa) - Der Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole zieht sich länger hin als geplant. Das Landgericht Halle setzte einen zusätzlichen Verhandlungstag für den kommenden Montag an. Sowohl Höckes Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor ...

Kommentare

(25) Pontius · 26. Juni 2024
Ja der Unterschied zwischen subjektivem und objektivem Recht wird immer wieder verwechselt. Komischerweise passiert das bei der einen Seite immer wieder - aber die Gerichte sollen ja abgeschafft oder wenigstens "reformiert" werden...
(24) Sonnenwende · 26. Juni 2024
@23 Dankeschön. @22 Danke für den Hinweis, aber eigentlich wollte ich auch angezeigt schreiben und habe es beim Korrekturlesen überlesen. Shit happens. Ich denke jeder hat verstanden, was gemeint war.
(23) Stoer · 26. Juni 2024
@21 : Sehr gut formuliert...
(22) tastenkoenig · 26. Juni 2024
Kleiner Hinweis am Rande: Höcke hat Hummels nicht angeklagt. Anklagen können nur Staatsanwälte. Er hat sie allenfalls angezeigt. Im Zivilrecht könnte er sie *ver*klagen. /klugscheiß ende
(21) Sonnenwende · 26. Juni 2024
@18 gleiches Recht für alle bedeutet nicht gleiche Behandlung für alle. Im Vorliegenden spielt der Kontext eine Rolle. Ein Fußballer, der im Rahmen seines Sports vor einem Spiel sagt, dass er alles für Deutschland geben wird, macht sich nicht strafbar, selbst wenn er weiß, dass das einmal eine SA Parole war (ich verweise diesbzgl. auf ein Interview auf Phoenix, das ich heute gehört habe). Ein Oberstufen-Geschichtslehrer, der dies als Parole in politischem Zusammenhang benutzt, aber sehr wohl.
(20) Polarlichter · 26. Juni 2024
In der Hinsicht ist es also gut, dass ein Richter sich dies ganz genau anschaut mit allen Facetten, die der Fall Höcke bietet, und dementsprechend dann für sich ein Urteil finden wird.
(19) Polarlichter · 26. Juni 2024
@17 Das habe ich mir schon gedacht, andererseits war das ganz gut, weil ich ohnehin für Neutronikus noch etwas genauer verfassen wollte, warum die Gemengelage bei Höcke eine ganz andere ist. @18 Es ist ein immenser Unterschied ob ich des Öfteren mit derlei Formulierungen auffalle, und mich in eben dieser Szene bewege oder ob ich ohne Kontext, ohne Background, ohne Vorbestrafungen, versehentlich eine Formulierung verwende und übrigens mich (Fr. Hummels) direkt entschuldige und den Post lösche.
(18) k454715 · 26. Juni 2024
@15 Sehe ich anders: denn er denkt sich "Gleiches Recht für alle". Wenn er verurteilt wird, dann muss das bei ihr auch passieren - Gleiches gilt für einen eventuellen Freispruch.
(17) Sonnenwende · 26. Juni 2024
@16 ich hatte dich versehentlich angeschrieben, hab das zwar mittlerweile korrigiert aber offensichtlich nicht rechtzeitig genug.
(16) Polarlichter · 26. Juni 2024
@15 Zu Hummels habe ich mich nicht geäußert, ich habe nur die Aussage über Historiker angezweifelt. Sollte er dies gemacht haben, geht es eher darum sich als Opfer zu inszenieren, da Fr. Hummels sicherlich eher glaubhaft diesen Spruch nicht kannte und nie derart in Erscheinung trat. Höcke kommt aus ganz anderen Gefilden, hat Geschichte studiert, baut in jeder Rede tausend geschichtliche Anekdoten ein und wie du sagst, es gab ja schon ein Verfahren eben deswegen.
(15) Sonnenwende · 26. Juni 2024
@13 ,14 wie geschrieben, das ist bei diesem aktuellen Verfahren irrelevant. Denn zu dem Zeitpunkt, um den es in diesem Verfahren geht, wusste Höcke, dass der Spruch eine SA Losung war, da das erste Verfahren zu dem Zeitpunkt bereits lief. @13 wenn Höcke jetzt Hummels angeklagt hat, dann stimmt er ja zu, dass sein eigenes Verhalten strafbar war.
(14) Polarlichter · 26. Juni 2024
@13 Das ist keine richtige Quelle, sondern ein Historiker Zitelmann, der nur seine persönliche Vorstellung ohne Beleg anbringt für folgende steile These: "Ich bin mir sicher, dass 99 Prozent aller Geschichtslehrer (und ich schließe meine historischen Kollegen an den Universitäten dabei ein) vor dem Bekanntwerden der Strafbarkeit der Verwendung dieses Slogans nichts von seiner SA-Herkunft wussten."
(13) k454715 · 26. Juni 2024
@10 Quelle: <link> Übrigens: Cathy Hummels wurde von Höcke angeklagt. Sie hatte den gelichen Spruch verwendet :-) Und vor Höcke schon andere. Hat damals keinen interssiert.
(12) Polarlichter · 26. Juni 2024
@11 Habe mein Kommentar zeitgleich zu deinem geschrieben, daher sah ich diesen nicht. Dennoch zweifle ist stark an, dass deutsche Historiker zum größten Teil sich dessen nicht bewusst seien.
(11) Sonnenwende · 26. Juni 2024
@10 ,8 ist hier unerheblich, denn wie ich in @9 bereits schrieb, muss das Gericht dieses Mal nicht mehr beweisen, dass Höcke wusste, dass "Alles für Deutschland" eine SS Parole war, da zu dem Zeitpunkt, um den es jetzt geht, das Verfahren wegen des ersten Males, als er die Parole verwendete, bereits lief. Er wusste es also.
(10) Polarlichter · 26. Juni 2024
@8 Quelle für Großteil der Historiker?
(9) Sonnenwende · 26. Juni 2024
@8 Nein, genau das muss das Gericht in dem aktuellen Fall nicht mehr beweisen. Zu dem Zeitpunkt, um den es jetzt geht, kannte Höcke den Spruch, denn da liefen Anzeige und Untersuchung wegen des ersten Males, als er das verwendet hat, bereits.
(8) k454715 · 26. Juni 2024
Das Gericht muss ja beweisen, dass er den Spruch kannte. Und wenn noch nicht einmal ein Großteil von Historikern das wusste...
(7) Sonnenwende · 26. Juni 2024
Und dann werden wir natürlich das Urteil respektieren und keinerlei weitere Vermutungen anstellen.
(6) Polarlichter · 26. Juni 2024
Richtig, man sollte die Zeitform beachten. Ob dem so wird oder nicht, entscheidet ohnehin der Richter schlussendlich, oder die Richterin.
(5) Sonnenwende · 26. Juni 2024
Wir stellen nur Überlegungen bzgl. Möglichkeiten an, wie man unverkennbar an der durchgehenden Verwendung des Konjunktiv II feststellen kann.
(4) flowII · 26. Juni 2024
gilt nicht der grundsatz "ne bis in idem"?
(3) Polarlichter · 26. Juni 2024
@2 Darauf hoffe ich auch, auch wenn ihm sicherlich ein paar Tage hinter schönen schwedischen Gardinen gut täten.
(2) Sonnenwende · 26. Juni 2024
@1 Vor allem wäre das das fast gleiche Vergehen – in dem Wissen begangen, dass diesbezüglich schon ein Strafprozess läuft. Das wäre definitiv mangelhafte Schuldeinsicht. Bedeutet deswegen und weil er jetzt bereits vorbestraft wäre, sollte das erste Urteil rechtskräftig werden, dass er möglicherweise nicht mehr einfach mit einer Geldstrafe davon kommt, sondern dass es diesmal tatsächlich eine Bewährungsstrafe werden könnte.
(1) Polarlichter · 26. Juni 2024
Bin gespannt, sofern er bestraft werden würde, wie hoch die Strafe wird. Die letzte Strafe war bereits bei einer hohen Summe taxiert.
 
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