(lifepr) Düsseldorf, 16.04.2014 - Provisionen sind bei der Elterngeldberechnung auch dann weiter zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber sie im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt hat. Die obersten Sozialrichter gaben mit der Entscheidung den Klagen von drei Müttern statt, die ...