Berlin (dpa) - Du kommst aus dem Gefängnis frei: Das Projekt «Freiheitsfonds» kauft heute nach eigenen Angaben bundesweit rund 110 Menschen aus der Haft frei, die wegen Schwarzfahrens einsitzen. Verbunden damit sei ein Appell an die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), diese Praxis zu ...

Kommentare

(30) tastenkoenig · 12. Juni 2025
… „Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld. Das reicht für keine der anderen Varianten des § 265a StGB. Die geschädigten Unternehmen können sich zivilrechtlich wirksam wehren. Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben.“
(29) tastenkoenig · 12. Juni 2025
Prof. Dr. Thomas Fischer, ehemals Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, hat ein vor allem rechtssystematisches Argument: <link> grob zusammengefasst: es handelt sich um eine zivilrechtliche Schuld, die Geschädigten können und sollten sich zivilrechtlich wehren, wie es in vergleichbaren Fällen üblich ist. …
(28) thrasea · 12. Juni 2025
@26 Bei einer Anhörung im. Bundestag hatte Experten auch keine Argumente, warum es beim Strafrecht bleiben sollte... <link> @27 Das ist bei meinem Verbund RVF tatsächlich auch so, allerdings wollte man es nicht am die große Glocke hängen. Erst über ein Jahr später war in der Zeitung davon zu lesen. Also endlich weg mit dem Strafrecht? Die Union wird das aus rein ideologischen Gründen sicherlich ablehnen.
(27) tastenkoenig · 12. Juni 2025
Es gibt übrigens Verkehrsbetriebe, die inzwischen von sich aus auf Anzeigen wegen Beförderungserschleichung verzichten, etwa in Köln oder Bremen, weil sie die Folgen für unverhältnismäßig halten.
(26) k554979 · 12. Juni 2025
@24 Das kann ich dir nicht beantworten. Aber sicher kann das der Bundestagsabgeordnete deines Wahlkreises. Für sowas sind die (auch) da. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es da ein Beweisproblem gibt. Den Schwarzfahrer kannst du ja nur inflagranti erwischen. Den Schwarzparker ja erst, wenn er nicht mehr in seinem Auto sitzt. Dann musst du demjenigen beweisen, dass er das Auto gefahren ist.
(25) Pontius · 12. Juni 2025
@23 und dann wird wieder in die Hände gespuckt... Aber ausdrücklich auf die eigenen Hände bezogen. In die eines*r Polizeibediensteten kann das schnell im Kittchen enden.
(24) thrasea · 12. Juni 2025
@23 Das Konzept der Ersatzfreiheitsstrafe gibt es nur im Strafrecht. Für einen nicht gezogenen Parkschein wird es also niemals eine Ersatzfreiheitsstrafe geben. Deshalb sollte auch das Schwarzfahren nicht mehr als Straftat geahndet werden. Ich wüsste nicht, was daran schlimmer sein soll als Parken ohne Parkschein o. Ä.
(23) k554979 · 12. Juni 2025
@21 Der ohne Parkticket muss genauso seine Strafe zahlen. Ansonsten kommt auch er ins Gefängnis. Jemand im Gefängnis wird immer mehr kosten als was er dort eventuell erarbeitet. So ist das nun mal. Sehe ich ehrlich keine Probleme. @22 Jeder ist seines Glückes Schmied. Niemand muss arm sein oder gar mittellos. Es gibt immer Wege seine eigene Situation zu verbessern. Man muss sie nur nutzen. So viele Jobs sind unbesetzt. Es ist wirklich für jeden etwas dabei.
(22) Pontius · 12. Juni 2025
Strafe muss sein, deshalb steigen die Zahlen der inhaftierten Personen mit Ersatzfeiheitsstrafe während die Gesamtzahlen an zu verbüßenden Freiheitsstrafen sinkt. Und es trifft dabei vor allem arme und mittellos Menschen.
(21) thrasea · 12. Juni 2025
@20 Hmm. Warum wird Schwarzfahren als Straftat gewertet, Parken ohne Parkschein aber nicht? Löst niemand einen Parkschein, weil diese Grenzüberschreitung eh keine Konsequenzen hat? Und zur Ersatzfreiheitsstrafe: Schadet sich der Staat damit nicht selbst? Wenn man die Kosten einer Haft einer geringen Geldstrafe gegenüberstellt, sehe ich keine Verhältnismäßigkeit mehr.
(20) k554979 · 12. Juni 2025
@19 Das ist die Ersatzfreiheitsstrafe. Die bekommst du aber nicht für das Schwarz fahren. Die bekommst du, weil du die Geldstrafe nicht bezahlt hast. Das ist etwas völlig anderes. Aber im Grunde ist das schon auch so. Ansonsten hätten solche Grenzüberschreitungen wie Schwarz fahren keine Konsequenzen.
(19) tastenkoenig · 12. Juni 2025
Wer einmal erwischt wurde und die Strafe nicht zahlen kann, kommt am Ende schon ins Gefängnis. Wen es dabei vor allem trifft steht ja im Text. Das Projekt wendet sich gegen diese Praxis, die sich vor Jahren aus der Hochstufung des Schwarzfahrens zur Straftat ergeben hat. <link>
(18) thrasea · 12. Juni 2025
@10 Kannst du das bitte belegen? Soweit mir bekannt ist, müssen Fahrten zu Arztpraxen aus den Leistungen des Grundbedarfs bezahlt werden. edit: @19 Danke, und damit zurück zum Thema!
(17) D_V_D · 12. Juni 2025
@15 drei mal ist glaube ich die Grenze. Aber langsam verstehe ich auch wieso Mundraub abgeschafft wurde. Bei uns in der Gegend wurde eine alte Dame so ins Gefängnis gesteckt, da Sie auch mehrmals, Lebensmittel in geringer Menge mitgenommen hatte. Gilt halt jetzt Alles als Diebstahl.
(16) Sharif · 12. Juni 2025
@10 Ja, das sind nicht die Beispiele um die es geht: Nicht personalisierte tickets braucht man keinen Ausweis (wozu auch). Wer den Ausweis BEWUSST vergisst bei personalisierten Tickets fährt entweder schwarz weil er nicht die Person ist oder ist dumm - wer es versehentlich vergisst macht es nicht absichtlich. Das kann passieren. Alle anderen Beispiele sind entweder nicht richtig informiert oder ein Kontrolleur als A...loch - und dagegen kann man zumindest (sogar recht erfolgreich) vorgehen.
(15) k554979 · 12. Juni 2025
Wer einmal erwischt wurde, kommt ganz sicher nicht ins Gefängnis. Das sind dann doch eher Wiederholungstäter.
(14) D_V_D · 12. Juni 2025
Achja, das Beispiel hab ich auch mal miterlebt. Älterer Herr mit Fahrrad und Hund hatte eTicket ausgedruckt vorgezeigt. Bahnkontrolleur meint nicht scanbar, somit Schwarzfahrt.
(13) D_V_D · 12. Juni 2025
dem anderen Gast. Der somit nicht richtig kontrolliert wurde, nur Glück hatte schon ausgestiegen gewesen zu sein.
(12) D_V_D · 12. Juni 2025
@10 Sozialticker <link> hier wird es gut erklärt. Bei nicht personalisierten Tickets und diese oder den Ausweis nicht dabei. Gilt man als Schwarzfahrer. Bei Bahn gilt man als Schwarzfahrer mit Bayernticket, wenn man nicht nach 9 Uhr fährt. Also mir fallen noch immer viele Themen ein, wo man 3 mal in 1 Jahr zustande bekommen kann. Ich wurde mal angegangen, weil der Kontrolleur meinte ich hätte ein Fahrrad mit Bahncard100 gehört aber
(11) Sharif · 12. Juni 2025
Ersetze Nutella durch Äpfel - dann ist es wenigstens gesundes Essen
(10) Sharif · 12. Juni 2025
@9 : Bei notwendigen Arztterminen gibt es auch die Möglichkeit der Erstattung. Es geht nur darum, dass es KEINEN vertretbaren Grund gib, warum man einen Diebstahl begehen darf. Nichts anderes ist das. "Arme" Menschen dürfen in der Edeka auch kein Nutella klauen weil sie es sich sonst nicht leisten können. @8 : Nicht wissen schützt vor Strafe nicht - bevor man bewusst schwarz fährt sollte man sich informieren. Wer erwischt wird muss halt die Konsequenz tragen. Nur darum geht es mir.
(9) thrasea · 12. Juni 2025
@7 Dann nimm doch z. B. Facharzttermine?
(8) D_V_D · 12. Juni 2025
@7 In der Regel. Bei uns kann es schon mal dauern, bis die Leute Alles zusammen haben, um den Antrag stellen zu können. Im ersten Monat durchaus schon mehrere Termine mit Anfahrten und nicht Jeder kennt das mit die Fahrt bekommt man bezahlt. Aber klar. Generell gibt es 100% keinen Fall, wo es zu verstehen ist.
(7) Sharif · 12. Juni 2025
@6 - wer redet denn von einer Dauerkarte? Ich fragte Dich nach einem konkreten Beispiel und Dein Beispiel ist halt einfach falsch: Wer persönlich zu einem Termin des Jobcenters erscheinen muss, kann sich die Fahrtkosten in der Regel per Antrag erstatten lassen.
(6) D_V_D · 12. Juni 2025
@5 Was kostet das Sozialticket? Wer das Sozialticket beantragt, kann das Abo für das Deutschlandticket vergünstigt für einen Eigenanteil von 44 Euro im Monat abschließen.
(5) Sharif · 12. Juni 2025
@4 Dann bist Du bedürftig und dann bekommst Du die Karte für den ÖPNV erstattet...
(4) D_V_D · 12. Juni 2025
@3 Wenn das Arbeitsamt, wie z.B. bei mir in der Gegend 20-30km entfernt ist und man ansonsten gar nix mehr bekommt.
(3) Sharif · 12. Juni 2025
@2 : Und welche Termine in der Stadt rechtfertigen das schwarz fahren? Wer schwarz fährt macht das i.d.R. absichtlich und damit auch gewollt - wenn man es nicht will, dann macht man es nicht
(2) D_V_D · 12. Juni 2025
@1 na dann mal viel Spaß mit dem Fußbus zu Terminen in der Stadt zu kommen ;-) Ist ja nicht so, dass die Alle nur illegal fahren wollen.
(1) k554979 · 12. Juni 2025
Viel besser wäre ja für die gesamte Gesellschaft, wenn der Freiheitsfonds die Leute nicht "freikauft", sondern den Menschen beibringt, dass vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket erworben werden muss. Wer eine Leistung in Anspruch nimmt, muss zahlen. Ganz einfach. Wer kein Geld hat, muss den Fußbus nehmen. Der fährt immer und kostet auch nichts.
 
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