(pressebox) Karlsruhe, 13.10.2015 - Man stelle sich vor, man erkennt in der Planung oder bei der Durchführung (s)einer Veranstaltung, an der man als Mitverantwortlicher beteiligt ist, ein Problem. Sei es, dass fremde Markenrechte verletzt werden, sei es, dass die Gesundheit der Besucher aufs Spiel ...