Köln (dpa) - Was ist privat und was darf - oder muss sogar - an die Öffentlichkeit? Vor dieser Frage stehen Journalisten immer wieder, vor allem, wenn es um Prominente geht. Nicht nur das Gesetz spielt hier eine Rolle, sondern auch die Berufsethik der Medien. Was spricht im Pressekodex dafür, was […] mehr

Kommentare

3Chris198603. Februar 2014
In den meisten Fällen von Steuerhinterziehung gehört es definitiv nicht in die Öffentlichkeit. Handelt es sich allerdings um eine öffentliche Person sehe ich die Begründung eines öffentlichen Interesses durchaus für zulässig an.
2k31966703. Februar 2014
Wer die öffentlichen dauernd selbst sucht und überall sich in eigener Mission äußerst muß damit Rechnen das die Informationen in beide Richtungen fließen. @1 Vollkommen richtig hier handelt sich um eine Sache von öffentlicher Interesse.
1Spock-Online03. Februar 2014
Wer Steuern hinterzieht, der hintergeht jeden deutschen Bürger. Solche Sachen gehören daher dann auch an die Öffentlichkeit. Schwarzer hat uns allen bestohlen, da sollten wir alle das Recht haben, uns dazu zu äußern, wenn sie schon straffrei ausgeht.